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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 6 · p. Seite 538

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 6
Article
Die Paulinische Lehre vom Gesetz
Date
1903-01-01
Page
Seite 538 (sequence 5)
Language
German
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03 Die Pauliniseho Lohre vom Gesetz. Freiheit־ hat uns Christus befreit. So stehet nun fest und lasset euch nicht wieder ins Joch der Knechtschaft bannen“. Gleich darauf aber folgt, die nachdrückliche Mahnung : .Siehe, ich, Paulus, sage euch, wenn ihr euch beschneiden lasset, so wird euch Christus nichts helfen**, 5, 2, Und da nun auch schon früher einmal (4, 10. 11) das .,Halten von Tagen, Monaten, Festzeiten und Jahren“ in ähnlichem Zusammenhänge seine Entrüstung hervorgurufon, wie er sich denn auch gleich :111 längs dieses Briefes (2, 3. 4), ebenfalls in Verbindung mir der Beschneidungsfrage, darüber zu beklagen gehabt hatte, dass si*•11 ״falsche Brüder oingedrängt liüttcn, um unserer Freiheit aufzulauoni , . . in der Absicht uns zu knechten“, so empfängt man den Eindruck, als ob das Gesetz dem Apostel lediglich um dieser und ähnlichen־ Dinge willen, also kurzwog lediglich um des Ceremonialgesetzes willen als eine so arge ״Knechtschaft“ erschienen wäre. Thatsächlieh meint Grafe1), nachdem er im Ucbrigen mit den meisten älteren und neueren Darstellern des .Paulinisinus festgestellt hat, dass den* ־Apostel ״in keiner Weise* mit Bewusstsein and ausdrücklich zwischen rituellen und ethischen .Bestandtheilen׳ geschieden“ habe״ :(־Dagegen wird sich kaum leugnen lassen, dass Paulus je nach dem Zusammenhange und Zwecke seiner Erörterung bald mehr an die rituelle, bald mehr an die ethische Seite des einen göttliehen Gesetzes denkt. Ersteres ist meistens im Galaterbriefe, Letzteres überwiegend im Kömerbriefe der Fall“. Und da diese ״rituellen Bestanutheile“ in Wirklichkeit Bestimmungen enthalten, welche *.lern Apostel, in Rücksicht auf seine galatischen Adepten, als harre, drückende Auflagen erscheinen konnten, so wäre man nur umso mehr geneigt, den Grafesehen Canon auch hier an unserer Stelle bestätigt zu findcn:i). Auf der anderen Seite aber lässt Gal. 5, 13 1 ״Ihr 1) A. a. 0. S. 11 f. 2) Auch ,wir hatten bisher keinen Grund, das Gegentheil an zunehmen. Ja, die ganze Art und Weise, wie Paulus ־— bislang — von dem Gesetze handelt, insbesondere seine Lehre von dem Verhiiltniss des Gesetzes zur Sünde und zur Gerechtigkeit, lässt die Annahme einer solchen Unterscheidung von vornherein gar nicht zu. Auch unter den;*Werken des Gesetzes« braucht man keineswegs speciell den ceremonialgesefcalichen Theil des Gesetzes zu ▼erstehen. S. hierüber Weiteres Anhang Nr. UK *) Obschon es freilich auch den »ethischen Bestandtheilen♦ an derlei Auflagen nicht gebricht. Man denke z. B. nur an■ denjenigen

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