Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Der Nomos
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 502 (sequence 13)
- Language
- German
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Der Nomos in phiionischer Beleuchtung. 504 פתן לאי״גיים, als vielmehr um ein Geben mit der einen Hand und ein ZurLicknehmen mit der anderen handelt, indem nichts davon geopfert werde, sie vielmehr ganz dem Priester gehörten, cf. Tract. Menach. 60b ff. Das Neujahrsfest. Yon den drei Herbstfeiertagen kennt Philo das NT e 11• jahrsfest nur mit dem, wie es scheint, in Alexandrien dafür offiziellen Namen rhsou7,v17׳.; mit den Worten ד,7׳£י i;7׳T7.׳ tspoar.via beginnt er das demselben gewidmete Capitel in De Sept. II, 245 M. Weder in der Septuaginta noch sonst einer der griechischen Quellen, so weit mir bekannt, findet sieh die Bezeichnung wieder; sie ist bei Philo originell, wenn nicht anzunehmen ist, dass ev sie vielmehr unmittelbar dein Leben entnommen und der Volksmund in Alexandrien den Namen erfunden hat. Die Erklärung bleibt darum auch etwas unsicher. Am nächsten liegt der Gedanke, dass das Fest danach so benannt worden, weil der Monat, in den es fällt, ais ein besonders heiliger angesehen ward, fallen doch in ihn drei Feste zugleich, eine Vorstellung, die auch iri palästinensischen Kreisen bezüglich des Tischri, wie bekannt, Eimraiur gefunden. Sagt doch Ph. ausdrücklich, der Gesetzesgeber haue den siebenten Monat besonders auszeichnen wollen, acht phiionisch mit der Begründung, dass dies um der Heiligkeit der Siebenzahl willen geschehen. Daneben fieilich konnte unserem Philosophen die biblische Bedeutung des Tages nicht entgehen, und so fügt■ er gleichfalls Eingangs seiner Besprechung hinzu: der Tag heisst zugleich Jlallfest, nach dem Brauch im Iieiligthum, bei den Opfern Scholar zu blasen; von Schofarblasen und nichts Anderem ist der Passus zu verstehen. Haben wir es, wie die Stelle lautet, hier mit einem Zeitbericht, nicht wie sonst bei Philo, mit blosser Darlegung des Gesetzes zu thun, so ist die Stelle in mehr als einer Hinsicht von besonderem Interesse. Zunächst ist Philo ein schlechter Gewährsmann für die hier berichtete Beschränkung des Schofarblasens auf das Heiligtum, es ist ja das gegen alle Berichte und halachisehen Erörterungen des Gegenstandes in den talmudischen Quellen, die solche Beschränkung bekanntlich nur für den Fall statuiren, d8ss Rösch ha-Schana auf einen Sabbat fällt, und ist auch solche Einschränkung aus den betr. pentateuchischen Gesefczesstellen nicht zu eruiren. Es zeigt sich hier wieder