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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 5 · p. Seite 432

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 5
Article
Die Paulinische Lehre vom Gesetz
Date
1903-01-01
Page
Seite 432 (sequence 16)
Language
German
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432 Die Paalinische Lehre vom Gesetz. - Schon das der paulinisohcn ״Uebertretung“1) offenbar zu Grunde liegende hebräische Wort: עבירה kommt so — in dieser Nominalform2) —.in der Schrift noch nicht vor, während es in der Tradition bekanntlich zur stehenden und fast-alleinigen Bezeichnung für ״Sünde״ geworden ist. "Wie Umgekehrt das Wort מצוה — die paulinische svto>-.u — welches in der Schritt die ursprüngliche Bedeutung : Gebot beibehält3),, hier (in der Tradition) oft auch sittliche Thai:, Tugend, Wohlthat schlechtweg bedeutet.4} Eben weil wie ohne Gesetz keine Uebertretung und keine Sünde, so in der Regel auch ohne und ausser der Erfüllung des Gesetzes keine Sittlichkeit und keine Tugend u. s. w.5). *) Hapaßaaic, oder dafür auch: 7rapi7TTco.ua (Rom. 5. 15ab. 16. 17. 18. 20); vgl. Rom. "5, 15a die xapa77rc0|xa Aclam’s mit dessen wapaßaGtc 2m vorhergehenden Verse, ferner Rom. 5, 20 mit Gal. 3 1». Nur dass 7r1xpa7׳r׳Ttop,a zugleich auch den Begriff der Schuld andeutet, also so vitl wie: durch Uebertretung bewirkte Versündigung*: vgl. Lipsius’ Ueberseizung (und Erläuterung) zu 5. 15 8. 126 oben. 2) Bei der Uebersetzung der verschiedenen Yerbalformen des Stammes עבר in der übertragenen Bedeutung: צ übertreten« (z. B. irgend einen Befehl, ein Gebot, den Bund Gottes u. s. w.) wechseln in der S eptuaginta das Veilum ׳rcapaßaivo) mit dem Verb. 7׳Ta.psay0|j.5a (hie und da noch anders, z. B. Rieht. 2, 20). Doch ist ersteres, wie es scheint, überwiegend. *) Und zwar gleicherweise für Gebot und Verbot. Die traditionelie Eintheilui g in מצות עשה und מצות לא תעשה ist jedc^h schon in der Schrift selbst ausdrücklich vorgezeichnet (Lev. 4, 13. 22. 27 11. •s.).;lVenn daher Paulus seine svtoW! unterschiedslos, also auch von ’ einen! Verbot (zumal wie Rom. 7* 8 ff. vom I. Gebot) gebraucht, so folgt daraus gewiss noch nicht, dass er diese Zweitheilung nicht ge• kannt hake. — .'!4) Auch dies ist bekannt. Doch scheint dieser Sprachgebrauch sich' erst später dngebürgert zu haben. Man sehe Stellen wie Waj. r. C. 34 (Ruth r. C. 4): ,א׳ ר• לצחק למדתך תו׳ ד״א שכשיהא אדם עושה מצוד יהא עושה אותד-בנלב שמח etc. Ais Beispiele werden angeführt die Gutthaten Rubens (Om. 37, 21), Boas (Ruth 2. 14), Ahrnns (Exod. 4, 14): ibki.; ד, כהן ור, יהושע ♦ . . אמרו לשעבר היה אדם עושה מצו ה והנביא כותבה ועכשיו אדם עושה מצוד, מי פותכה אליהו ומלך המשיח etc.: Schir-La&chir. r. C. 6: די׳א אל ננת אגוז ירדתי מה האגוז הוד, יש בו אגוזי פרך . . . כך ישראל יש מדן עושין צדקה מאליהן . . » א״י לוי מתל א א׳ תרעא דלא פתיה ל מ צ ל.ו ת ד, יהא פתיח לאסיה. (im Jaikut z. st., H. h. 6, 11־, heisst es auch anstatt עושים מ צ ו ה : עושין צדקה). ö) Es braucht wohl kaum bemerkt zu werden, dass die traditionelle' Lehre hierbei nur den Juden vor Augen hat. Eür den Heiden kommt in beiden Eällen eine andere Auffassungsart zur Geltung. 8. Anhang Nr. 9.

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