Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Paulinische Lehre vom Gesetz
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 433 (sequence 17)
- Language
- German
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Die Panlinische Ldhre vom Gesetz; -־Ü33;׳,;11: Was ferner die Unterscheidung zwischen be,wusster11nd: unbewusster Sünde betrifft (1שעה — זדוך), so betrachtet;ctie ־ Schrift* ihrerseits, zwar auch Letztere ohne Weiteres als Sünde;! doch genügt bei ihr zur Entsündigung schon ein entsprechendes• Opfer, während Erstere — gegebenen Falls — allemal den Tod fordert (am Prägnantesten wohl Num. 15, 22—30 f.; cf. Deut. 17, 12 f). Im Talmud aber behauptet ein Widerpart R. Äkiba’s schon sehr bestimmt, dass Jemand, der toh Kindheit auf unter Beiden gelebt hat, im Falle der irrthümliehen Sünde, schlechterdings kein Sündopfer zu bringen braucht, ja dass auch der rechte Jude nur dann ein solches bringt, wenn die Sünde in ihm — und zwar im Augenblick der That selbst«,— ״zur Erkenntniss gekommen“ ist, da er ja sonst überhaupt nicht ״Sünder“ genannt werden konnte2 3 * * * *). Letztere Frage, ob nämlich die unbewusste Sünde überhanpt als Sünde zu betrachten sei oder nicht, wird auch an einer anderen Stelle8) in Erwägung gezogen und nur bedingungsweise bejaht. — (Fortsetzung folgt).!) Dafür in der Tradition stehend: יש וגג — סויד Man kennt die verschiedenen Unterarten beider Categorien, laut welchen einestheüs die Yorsätzlichkeit oder Unvorsätzlichkeit, anderntheils die Kenntniss oder Unkenntniss der Sünde (ihres Charakters, auch des Strafmasses n. s. w.) festzustellen ist. Beide Merkmale zusammen ergeben er8t den Thathestand der vollen Bewusstheit oder Unhe־ wusstheit (Irrthümliehkeit) der Sünde. 2) Sabb. 68 b: תינוק שנשבר, לבין הנכרים וגר שנתגייר בין הנכרים ועשה מלאכות הרבה בשבתות הרבה אינר חייב אלא חטאת אחת . . . ומוגבז פוטר וכך היה מונבו דן לפני ר״ע הואיל ומזיד קרוי חוטא ושוגג קרוי חוטא מר מויד י שהיתה לל ידיעה אף שוגנ שד,יתד, לו ידיעה etc. Ueber den Autor (Monobazes) ist mir nichts Näheres bekannt (Bacher a. a. 0. S. 271— 348, bei Akiba, nennt ihn nicht). Ihm folgen hier an unserer Stelle zum Theil auch R, Jochanan und R, Simon b. Lakisch. Nach Kaschi ( mit Bezug auf Makk. 7 b) weil: ״ אומר מותר אנוס הואWer etwas für erlaubt hält, der ist als zwang weise Handelnder zu betrachten“. Wie sehr erinnert Letzteres (der Sache nach) an Rom. 7, 9 : »Ich aber lebte ohne Gesetz so dahin u. s״ w.« — Man sehe auch Sifra Yaj. (p. 15 a): בני ישראל מביאין חטאת ואין הגוים מביאי ן'חטאת ואצ״ל מצוד. שלא נצטוו ע ל י ד. ם בני נח אלא אף מצוד. שנצטוו עליהם בני נח. 3) Taneh. -vaj., ed. Buber p. 8: מהו בשגנה מכל מצות ה׳ ללמדך שכל החוטא בשגגה [כאילו] עובר על מצות ה׳ וכן הוא או׳ ... מכאן אתה למד שבל החוטא אפי׳ בשגגה נקרא חוטא; ibid. p. 6: ,שגו רבותינו מצוד נודרת מצוד. ועבירה גוררת עבירה לא יצר אדם על עבירה שעשה בשוע י אלא שנפתח לו פתח שיחטא אפיי במזיד. M0nftt880hriffc, 47. Jahrgan g. 2S