Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Paulinische Lehre vom Gesetz
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 419 (sequence 3)
- Language
- German
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Dio Paulinische Lehre vom Gesetz. 419 Ob sich dahinter wohl irgend eine polemische Absicht verbirgt? Es ist nicht ־unmöglich. Eine apologetische Tendenz — hervorgerufen durch ein Gefühl der Nothwendigkeit, Deutungen von der Art der paulinischen auf alle Fälle thunlichst vorzubeugen— lässt sich unseres Erachtens kaum verkennen. Jedenfalls wurde über diese Stelle und ihre immerhin etwas oigenthiimliche Fassung, wie man sieht, auch in jüdischen Kreisen reichlich nachgedacht1). Es ist bereits hervorgehoben worden, dass der Schwerpunkfc des Beweises aus dem fraglichen Verse des Deuteronomiums (27, 26) für den Apostel in dem eingeschobeneu und ergänzenden Worte v. a. liegt, bestimmter in der darin enthaltenen, nach Paulus1 Meinung aber schlechthin nicht reaiisirbaren Verpflichtung, das ganze Gesetz zu halten. Denn gesetzt, es handelte sich dort wirklich bloss um irgend einen grösseren oder kleineren Complex von Geboten, oder aber 03 wäre denkbar, dass Jemand allerdings auch das ganze Gesetz zu erfüllen im Stande sei, so wäre dieser zumindest schon nicht mehr ״unter dem Fluche״ und es bedürfte somit im Allgemeinen gar keiner solchen ״LoskuufuDg״ von diesem Fluche, wie sie, nach ihm, Paulus, durch Christus — in Kraft seines Kreuzestodes und jenes anderen, fatalerweise gleichfalls das Wort ״Fluch״ aufweisenden Deutorononiumverses (21, 23) — geleistet wurde. Allein, das eben ist’s, was Paulus für ganz unmöglich hält. Warum wohl? Nun, fürs Erste doch wohl nur wegen der Fülle (und Mannigfaltigkeit) des im Gesetze •Gebotenen und Verbotenen, verbunden mit der gewaltigen Strenge desselben, so dass wenn auch nur eines von dem Vielen nicht gehalten wird, man schon dem ״Fluche“ verfallen ist. btimmter b. Sota 87 b (Sifre, Ree, ed. Friedmann p. 57 ab): ת״” ונתתם את הברכה על הר גריזים ואת הקללה וגו׳ * . . אלא להקדים ברבה לקלל¬ . . ולהקיש ברכה לקללה לוי לך מה קללה בלוים אף ברכה בלוים ומה קללה בקול דם אף ברכה בקול רב etc. — Weiter wird noch eruirt, dass die auf dem Segensberge Fostirten in der Mehrzahl waren, Tos. Sota VIII: מלמד ששלוחי הר גריזים מרובים משלוחי הר עבר; cf. b. Sota 36b (gegen jer. Sota 21 d). נ) Schüttgen /״ St. (Gal. 3, 10) 1. 1. p. 733 weiss nur F04gendos zu erzählen : »De hac re a 11 u m apud Judaeos est silentium, -nippe qai loca illa, quae de maledictione agunt, sicco, ut ajunt, pede praeterunt . . , Felicissimos se praedicant prae omnibua aliis gentibus, et prae nimia coecitate nesciunt, quod Lex tantum ipsis damnum adferat“. 27*