Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Der Nomos
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 415 (sequence 17)
- Language
- German
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Der Nomos in phil'onüscher Beleuchtung. 415 Priester nicht wartete und selbst das Opfer darbrachte, einmal im Jahre, eben beim Passah, auch in der Folgezeit zulicss, lässt keinen Zweifel, dass die siimmtlichen Functionen des Opferdienstes gemeint sind. Richtig auch ist, dass wir es hier nicht sowohhl mit Interpretation des Gesetzesbuchstabens als mit Schilderung aetueller Dinge zu tbun haben, wobei allerdings kaum zu begreifen, wie Pli. 80 sehr in Unkunde des Tempeldiensts in Jerusalem sich betimlen •konnte, da doch Fäden genug von Jerusalem nach Alexandrien liefen. Die Frage ist nur insofern hier und auch bei anderen Punkten unrichtig gestellt, als man gemeint, Philo einfach aufUebereinstimaiung mit der Halacha abhören zu müssen. Das heisst einen Anachronismus begehen, als ob das ganze Gebiet der Halacha niolit auch dem Gesetz geschichtlicher Entwickelung unterstanden, und was die Halacha fixirt, sich überall mit dem pentateuchischen Standpunkt decken müsste. Philo — das ist nirgends ausser Acht zu lassen — ist lediglieh Interpret des .Nomos und als solchen sieht er allein den Buchstaben Pentateuchischen Gesetzes an. Philo ist auch keine Geschiehtsquelle für halachiselie Dinge, auch für den Brauch in Alexandrien nicht; nur iiusserst selten in seinen allegorischen wie in den das Gesetz darlegenden Schriften lässt er so etwas durchblickon. Er hat sich offenbar, so ungeschichtlich dies ist, das Bild vom Tompeldienst beim Passah nach dem Buchstaben des pent. Gesetzes construirt, unbekümmert, ob solcher in Wirklichkeit, in Jerusalem festgehalten worden. Der pentateuchische Standpunkt aber, wie er Ex. 12 ff*, eingenommen wird, kennt in der TJmt für das eine, das Passahopfer, den Unterschied von Priester und Laien nicht, konnte ihn ja auch nicht für das Passah beim Auszug statuiren, nur dass Philo ihn auch für weiter und alle Folgezeir nicht gelten lässt. ImUebrigen begründet Philo dieses Privileg des Laienstandes, wenn man es so nennen darf, nicht nur, wie in De Sept., mit dem geschichtl. Moment, dass es die Freude gewesen, die den Laien zum Oplcrdienst beim Passah in Aegypten getrieben, er fügt auch, wie in den Quaest. in Ex. § 10, mancherlei rationelle Begründung hinzu, Gründe, in denen uns ־wesentliche Stücke jüdisch-alexandr. Religions- Philosophie gegeben sind. Sie sind : Israel in seiner Gesammtheit ist zum Priesterthum berufen, von Hause aus giebt es keine Scheidung von Priesterkaste und Laienelement, jedes Glied dieser Nation ist Träger priesterlichen Berufs auf