Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Der Nomos
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 411 (sequence 13)
- Language
- German
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Nppv^r'iplllpil;, ־• •' 1 •-'־ Ci:׳' ■''1 :• ‘"'; j .;.'■; ׳; v:mm Der Nomos iii. plii! onisclier, BeJeC[Qlijt| es t B ei e ttchjG^B' * - ־^' ׳. ' sei das ziLgieich eine Entschädigung für die Zurücksietöpi^gl r Mutter und manches der Art mehr. 1 V .ff: 8^0! ר!1ז'.?־י<יי י׳ ־ der Mutter und manches der Art mehr. Der Seumon.dstag, Damit nach längerer Digression das Thema der socialen;;־• Ordnungen verlassend und zur Betrachtung der Feste zurückkehrend, giebt Philo, von der Ansicht ausgehend, dagksssch dem Neumondstag Festcharakter zukomme, zunächst eine Besprechung dieses Tages als Festes. Er steht damit zwar nicht streng auf pentateuchischem Standpunkt, aber doch dem der biblischen. Zeit. Bekanntlich ist dieser der Neumondstag ein Fest und sogar Ganzfest bis auf das Ruhenlassen der All tags arbeif׳^ wie besonders aus Amos s8, 5 zu ersehen. Anspielungen aui den festlichen Charakter des Tages enthalten zahlreiche Stellen 80n :t, die aber, weil sie bekannt, hier nicht anzuführen sind. Ebenso bekannt dagegen ist, dass das Gesetzesjudenthum den Neumondstag als Fest im Sinne des מקרא קדש, wie es bei den eigentlichen Festen heisst, nicht anerkennt, was die halachische Formel dafür לא איקדש בעשיי׳ מלאכה beweist. Es ist auch der pentateuchische Standpnnkt: der Pent. schreibt für den Tag nichts weiter als ein erweitertes Opferritual vor, wonach er allerdings eine gewisse Verwandtschaft mit den eigentlichen Festen hatgeflissentlich lässt er dabei an der Stelle, wo dies geschieht, Nura. 28, 11 ff. den Zusatz מקרא קדש mit . der weiteren Ausführung des 'כל מלאכת עבודה לא ת weg, damit eben den Neumondstag aus der Reihe der eigentlichen Feste ausscheidend. Es hat das freilich nicht hindern können^ dass die Volkssitte den Tag geheiligt, ihn wenigstens zu einem Tag erhöhten Genusses, der Ausspannung vom täglichen Joch des Lebens, gemacht hat. Es ist das ein merkwürdiges Denkmal freien Waltens des Volksgeistes, der nicht sucht nach der gesetzliehen Unterlage. Es wäre angesichts des religionsgeschichtliehen Dunkels, das speciell auf der Periode vom Abschluss des Kanons bis zur Mischnaredaction lastet, von nicht ger.ingem culturgeschichtlichem wie religionsgeschichtlichem Interesse, aus der Besprechung des Neumondstages und seiner besonderen Bedeutung das zu erfahren, ob auch inr Leben bis auf seine Zeit hinab sich diese Art Neumondsfeier!erhalten. Aber kein Wort darin verräth, dass er religiöse Zustände schildert, ׳tstLpr/.ev 6 vop.0? sagt er S. 455 Z. 7, Tisch״ Uas Gesetz hat ihn (den Neumondstag) zu Ehren gebracht;