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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 5 · p. Seite 410

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 5
Article
Der Nomos
Date
1903-01-01
Page
Seite 410 (sequence 12)
Language
German
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Der Nomos in pliiloniseher Beleuchtung. 410 S10)v erkennt man das im Talmud dafür geprägte נוחלין וטגחילין. In gleicher Weise verwendet er bei der Begründung den ק״ו des וסד. אחים סן האב שאין. באים אלא מנח אב הרי הם יורשים האב שאין אחים באים אלא מכהו דץ הוא שיורש. Sif'rö S. zu Num. פנחס. Nimmt dann weiter Philo eine Art Euphemismus in der Gesetzgebung an, wonach es nicht angänglich gewesen, die Eltern ausdrücklich als Erben der Kinder einzusetzen, weil dies von übler Vorbedeutung hätte sein müssen, so begegnet man wenigstens bei dem den Talmud näher stehenden Nachmanides a. a. 0, derselben Erklärung. Als letzten Punkt l>ehandelt Ph. das Erbrecht der Erstgeborenen. Das Doppelrecht des Erstgeborenen erscheint nach Fassung des Gesetzes, Deut. 21, 16 ff. mehr noch nach Erzählungen und Aussprüchen der Genesis, die Stellung der Erstgeborenen bet1\, als etwas, das in der Rechtsanscbauung der Völker des Orients lebendig gewesen sein muss. Es scheint, dass Ph• dafür den begriffliehen Ausdruck gefunden, wenn er zur Materie des Gesetzes begründend hinzufügt, mit der Geburt eines Kiades erst, und‘ zwar des erstgeborenen, erweitere sich die Ehe zur Familie, zum Hause, hörten die beiden Gatten sich zum ersten Mal mit dem beglückenden Vater- und Mutternamen anrufen, mit dein Hinzutritt desselben sei vor allem für Fortbestand des Menschengeschlechts der Grund gelegt. Bleibt auch nach Gründen dieser offenbar homiletischen Art das Vorrecht der Erstgeborenen mehr oder minder subjective Bevorzugung, die nur das Gesetz sanktionirt hat, so sind sie immerhin doch geeignet, die Rechtsanschauung im Volke zu erklären. Im 'Vorübergehen einen sinnstörenden Textesfehler zu berichtigen, sei kurz bemerkt, dass Zeile 24, S. 42 Tisch, zu lesen Ist TCpdpTYlv tou yivove t<ov a71>pc07r<0v Siap.ovrW und nicht Stavöp.7iv,< wie Tisch, giebt, was vielleicht nur Schreib- oder /Druckfehler: Nur ersteres bedeutet: es ist ein Haus mit Kindern geworden zur Erhaltung des Menschengeschlechts, was durchaus der Sinn verlangt, das andere ״zur Verteilung des Menschengeschlechts gäbe zum mindesten einen schiefen Sinn. Vielleicht, dass das Auge des Abschreibers auf Ssavopfc Z. 16 der folg. S. abgeirrt, lind so wäre der Abschreibefehler des librarius, wenn es ein solcher ist, erklärt. Indem für den Fall, dass der Vater doppelt verheiratet, und der Erstgeborene der Sohn der zurückgesetzten Frau ist, das Gesetz bestimmt, dass der Sohn dieser in seinen Rechten nicht ge״ \ kränkt werden darf, hat unser Erklärer dafür die Begründung,,

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