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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 5 · p. Seite 406

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 5
Article
Der Nomos
Date
1903-01-01
Page
Seite 406 (sequence 8)
Language
German
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400 Dor Nomos in philonischor Bel 0 ach tun g. hoi dor Beleuchtung des Nomos völlig fronul sind, dass Alies seiner Meinung nach, in universalistischer Richtung aufgefasst sein muss. Es bleibt danach nur noch auf den zweiten Theil des Gesetzes והיתד. שבת הא׳ לנס לאבלה וגו׳ einzugehen übrig. Philo bietet hier nichts als Paraphrase des Gesetzestextes mit einigen poetischen, homiletisch sein* wohl ansprechenden Ausschmückungen, von 11 289 M. ab. Das social-ethische Princip, das speciell dieser Bestimmung im Gesetze zum Grunde liegt, leuchtet zur Genüge von selbst hervor; er hat kaum etwas zu näherer Begründung hinzuzufügen, als etwa das eine, es müsste dem Besitzer um so leichter werden, dm Nichtbesitzenden zum Mitgenus's im siebenten Jahre zuzulassen, als er ja da keinerlei Aufwand zu machen gehabt, indem es sich lediglich um das handle, was der Boden von selbst trage. J o b e 1 j a h r. Die vorbehandellen Gesetze sind für Ph. gleichsam de!־ Unterbau der ganzen socialen Gesetzgebung, so weit sie mit der JSabbatidee oder Heiligkeit der Siebenzahl zusammenhängr, den Abschluss bildet ihm die Institution des Jobeijahres als eines Zusammenschlusses der Wohlthaten socialethischer Gesetzgebung, wie sie im Gesetze Moses gegeben ist. ln diesem Sinne, nicht in dem des לא תזרעו ולא תקצרו ו;ו׳, wie nach dem Wortlaut• des Nomos, gilt ihm das Jobeljahr als heilig. Die nähere Darlegung der Bestimmungen des .Jobeijahres von II, 289 M. £ 13 ed. Richter, Philonea Tisch, v. XIY ab. Grundidee ist ihm 2v 7.1 vJ:ryyyjyj.1 ־סד; vsvs'71 <^ ׳. a o oa y. 7 7 < > v 7 7. ׳, a. a, 0. ״Dass das;Stammgut, das einst dem Hause durchs Loos zugelallen, den Geschlechtern ei halten bleibt, wie denn auf Erhaltung des Bestehenden die Gesammttendenz des mosaischen Gesetzes geht. Es soll der Gefahr des Pauperismus vorgebeugt werden. Mittel dazu musste dem Gesetzgeber das Jobei mit seiner Wiederherstellung früherer Besitzverhältnisse, wie der friiheren socialen Stellung sein. Er hat dafür den Vergleich des Doppellaufes in der griechischen Rennbahn gewählt, bei welchem das Stadium zurückdurchlaufen werden musste. Es hat das Gesetz zur Voraussetzung die Grundverfassung des israeiitischeu Staates, die Philo w^ohl erkannt hat, das ist, dass der israel. Staat ein Acker- oder Agrarstaat, bei dem eine gewisse Stabilität der Besitzverhäitnisse sich von selbst versieht. Der Handel mit Immobilien, ländlichen wie städti. sehen Grundstücken, ist beschränkt, in der Staatstheorie

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