Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Der Nomos
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 405 (sequence 7)
- Language
- German
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Der Noraos in phiionischer Beleuchtung. 405 lih• Geschichte der Steuereiutreibung im Alterthum gar nicht imwichtige Apostrophe an die Gewalthaber in den Communen knüpft. Er findet nämlich, um das Hauptsächliche herauszugreifen, dass mit der für den Boden gebotenen Schonzeit, indirect eir Yerdict gegen jeden Druck in der Menschenweit ausgesprochen sei. Philo’s ganze Auffassung ist nur die* Consequenz des Rationalismus, der bereits in der jüd.-alex. Religionsphilosophie in der Darlegung der mosaischonlnstitutionen beginnt.’Dass sich sein Standpunkt mit der llalanha deckt, die das Gesetz vom Brachjahr bekanntlich zu den ג׳צות התלויות באו־ ץ zählt, muss nicht sein, die Consequenz von Philo’s Aultatsung ist natürlich die, dass sie solche Einschränkung nicht kennt, der Gesichtspunkt, dass auch dem Boden seine Schonzeit einzu räumen sei, trifft eben auf jedwedes Land zu. Man lässt bei der Frage, ob IJebercinstimmung zwischen Philo und Halacha herrsche, wie sie bisher gestellt worden, nur zu sehr das Gesetz historischer Entwickelung ausser Acht, dem auch die Halacha unterstanden, weshalb auch Ph. von solcher ha!achischen Bestimmung noch nichts wissen musste. Allein hier wird seine Auffassung nicht einmal dem Wortlaut des pentateuehischen Gesetzes gerecht. Es heisst an der betr. Stelle Levit. 25, 2 ״das Land soll eine Feier haben dem Ewigen zu Ehren14; der Sinn der Stelle kann kein anderer sein, als dass dieses Feiern des Bodens aus national-theokratischem Grunde, im Hinblick auf [das Verhältnis zu Gott, als dem Herrn dos Landes geboten sei, wie die Stelle auch richtig in talmudisehen Kreisen verstanden worden, und was die. kurze Erklärung Raschi’s ״לשם ה׳ כשם שנאמר בשבת בראשית״ und die Ihn Ksra’s besagt. Damit erhält das Gesetz vom Brachjahr ein ganz anderes Gesicht; es stellt sich als im engsten Zusammenhang mit der Sabbatidee nach talmudischer Auffassung stehend, als Thatausdruck des besonderen Abhängigkeitsverhältnisses des ־Bewohners des heiligen Landes von Gott dar. Es ist das Brachjahr danach ein Bekenntnis, dass Gott der wahre Eigner, wie das ausdrücklich auch im Gesetz das. v. 23 gesagt wird, und dass man alles Land gleichsam nur zu Lehen von ihm hat. Es stimmt das mit dem Ci\arakter des heiligen Landes, und folgt aus solcher Begründung von selbst, dass das Gesetz auf ein anderes als das heilige Land keine Anwendung haben kann. Wenn dagegen nach Philo die Geltung verallgemeinert erscheint, so hat das eben darin seinen Grund, dass ihm theokratische Gesichtspunkte