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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 5 · p. Seite 404

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 5
Article
Der Nomos
Date
1903-01-01
Page
Seite 404 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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404• Der jSToruos in phiionischer Beleuchtung. rhetorischer Ueberladung nicht freie Ausschmückung der Sache ist, wie die Stelle Levit. 26. 34 ff. selber, die hier zur Vorlage gedient hat. Es sind die genannten Fragmente a. a. O., die Philos Auffassung von der eigentlichen Tendenz des Gesetzes vom Brachjahr enthalten. Er sagt daselbst wörtlich, wie folgt: Ueber das Siebentjahr wäre Aehnliches ( so, wie über Sabbat) zu sagen. Nicht die Person selber enthält sieh der Werkthätigkeit, wie zu den Sabbattngen, sondern den Boden lässt man brach liegen für die darauf fol• gende Zeit, der guten Ertrüge wegen, denn viel macht cs aus, dass er nach einer Erholungspause frisch bearbeitet wird und nicht durch anhaltende Bearbeitung ausgesogen werde. Dasselbe Verhalten kannst du beim Leibe des Menscheu beobachten als zu seiner Stärke dienend, denn nicht bloss für die Gesundheit ist es, dass die Aerzte gewisse Pausen verordnen und eine Zwischenzeit eintreten zu lassen uebicten, das ununterbrochene Einerlei schadet stets, besonders;«her bei Thätigkeiten“. Es wird das genügen, uni erkennen zu lassen, dass die *rrpovoix 7ד,; ytopy.;, die Sorge für Erhaltung der Tragbarkeit des Bodens, wie er es selber ain Schluss(.‘ rennt, nach Philo die Tendenz des Gesetzes ist. Das der Grund, dass dem Boden eine Art Ferienstand, eine Schonzeit gegönnt wird. Damit ist aber auch zum ersten Mal in der Geschichte der Exegese das ütilitätsprincij), das nichts anderes als flacher Rationalismus ist, als Erklärungsgrund so vieler mosaischer Institutionen ausgesprochen. Und genau dasselbe istrs, wenn so viel später Maimuni die Begründung giebt More 111 c. 39 ושתוסיף הארץ תכואתד. והתחזק בעבד׳ שמוטה, denn was voraufgeht בל הס׳ אשר ספרנום בהלכות *הפטה ויובל מהם לחסלה על בני אדם bezieht sich auf den zweiten Theil des Gesetzes, auf das ואבלו אביוני עמך ונו׳, das er auch dafür citiit, wovon weiter unten zu sprechen sein wird. Philo hat für das Gesetz noch weitere und viele Gründe, wie er einleitend sagt, dio unserer Schrift De Sept. angehören. Zuerst aus dem Gebiet der Zahlensymbolik die Bemerkung, das Gesetz habe ein heiliges ״siebentes“ Jahr, wie es einen!!eiligen ״siebenten“ Monat und einen heiligen ״siebenten“ Tag habe, eine Bemerkung die man auch vom rationellen Standpunkt nicht wird bekämpfen können, sofern es sich um nichts weiter handelt, als die Zahl zu erklären. Die übrigen Begründungen sind homiletischer Art, nichts mehr, wie er denn auch daran eine durch ethisches Pathos ausgezeichnete 3 ■ 3 1? יי t, &! |

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