Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Der Nomos
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 402 (sequence 4)
- Language
- German
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402 Der Nomos m philonisrhur Beleuchtung. indem er auch dieses einzubüssen hat. Damit aber setzte sieh unser Autor mit sieh selbst in Widerspruch; denn zwei Zeilen weiter heisst es ausdrücklich: der Schuldner hat nur das < ,apital zurückzuzahlen, ohne Zinsen zu geben. Damit ist der Gedanke ausgeschlossen, dass Pli. hier über das Gesetz habe hinausgehen und etwa rein homiletisch habe übertreiben wollen. Aus dem Dilemma herauszukonunen, ist auf das glaubwürdige Zeugnis der besten Hdsclir. des cod. Laurent, wie Tisch, selbst anmerkt, y.7, zu streichen; auflallend bleibt, dass T. selbst diesem Zeugniss nicht hat folgen wollen. Ein uidireetes Zeugniss für die Streichung von uv' bietet der Passus weiter unten in dems. De Sept. cap. XViil cd. Tisch., wo cs fast mit denselben "Worten heisst 070׳v סדס/׳^/׳סנדד gv/ov und weiter aueii De Carit. IT, 080 fl. 7. סד/•/*.7,ץ0:לד aöooo Erinnert man sich, dass C. Siegfried in s. ״Philo von Alexand1.u einmal in stilistischer Hinsicht Philo betr. die Observation gemacht•, dass derselbe sieh wie kaum ein zweiter in der Weise wiederholt, dass er dm einmal für eine Sache geprägten Ausdruck einfach an anderer Stelle wiederholt, so wäre man fast geneigt, an Stelle von \j/r; vielmehr uövy zu setzen, und der Ausdruck hätte die Härte und die Unvollständigkeit nicht mehr, die er ohne dieses hat, doch eine solche Aendorung wage ich nicht. Entsprechend seiner Vorlage Deut. c. 16 reiht Philo daran unmittelbar die Darlegung des Gesetzes betreffend Freilassung des Sklaven. Bemerkenswert im Einzelnen ist hier besonders das eine, dass Ph. so streng wie die llalacha das siebent(‘ Jahr, das die Freiheit wiedergiebt, von dem Siebentjahr bei שמטה auseinanderhalt. Bekanntlich hat die Mechilta zu Ex. 4, 2 nach kurzer halaehischer Discussion, wie es ihre Art ist, den Grundsatz aufgostellt שביעית למכירה ולא ש, לשנים, und fast mit denselben Worten Philo ovav 77,6 .׳/׳ד •j.7:' y.y/yi: do0X37׳.: sJiSouo; iv:y.0T0:, (lass es das siebente Jahr, ist, gerechnet von dem Eintritt in das Dienstverhältnis bezw. den Sklavenstand. Völlig auch mit der llalacha trifft es zusammen, wenn er das Verhältnis der beiden Gesetzesbestimmungen, wonach der Sklave bald im Siebentjahr, wie Ex. 21, 2, bald im Jobei frei zu lassen ist, wie Levit. 25, 10, folgender Massexi ausgleicht: der sich nicht loskaulen kann, erhält die Freiheit zurück, sei es dass das siebente Jahr von dem Beginn des Knechtschaftsverhältnisses, wie oben, oder daßs das fünfzigste Jahr oingetreten und wenn