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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 5 · p. Seite 401

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 5
Article
Der Nomos
Date
1903-01-01
Page
Seite 401 (sequence 3)
Language
German
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Der Nomos in philomschor ]Beleuchtung. 401 und ist damit wohl die Begründung des Vorhergehenden gegeben. Einmal bei dem Thema der Pflichten des Gläubigers gegen den Schuldner stehend, widmeter gleichzeitig einen Passus dem in dem Gesetz vielfach sich wiederhole־:׳.^״a Verbot des Zinsnchinens. Sind schon Pronhetc:;], Psalmen und Sprüche nicht arm an verdammenden Ausdrücken tiir wucherische* Treiben, so kommt hier noch dio ganze Fülle pliilonischen Stils dazu, dasselbe in gehöriges Licht zu setzen, es der Verachtung bei allen Edeldenkenden preiszugebcu. Man höre ihn selbst. ״Es ist sündhaft, auf Zinsen zu leihen. Man leiht aus Xoth, eicht in guter Vermögenslage; es ist also klar, dass der Arme, wird er gezwungen, zum Capital das er zurückerstaUcf. noch Zinsen zu zahlen, erst rocht in eine Xothlage geräth,und, da er wähnt, Hilfe gefunden zu haben, ,vielmehr in seinen Verhältnissen geschädigt wird, indem er sich etwa wie solche Thiere, die nur wenig Intelligenz besitzen, durch den augenblicklichen Vortheil hat ködern lassen. Dir aber, Geldverleiher, möchte ich zürnten : was birgst du Eigennützigkeit, die wenig bedacht ist auf Gesammtwohi, unter dem Alantei gemeinnützigen Thuns, und da du dir den Schein giebst Wohlthäter zu sein, in Wirklichkeit nur ver- (!erbliches, das Wohl Anderer nur Schädigendes thust, indem du mehr als du gegeben, oft noch einmal so viel eintreibst, den Armen nur noch ärmer machst Vu Ich habe die Steile ganz hergesetzt, um ein Urtheil zu ermöglichen auch darüber, wie weit der Vorwurf Frankens begründet, der in s. ״Zur Ethik des Alexandriners Philou M.-Schr. XVI, S. 24 3 ff. den Alangel an Wärme bei Ph. beklagt. Ein anderes freilich ist es, in der Sprache der Wissenschaft־■ einen an die Gesetze strengen Zusammenhangs gebundenen theologischen TraoUt zu schreiben und ein anderes wiederum, in kurzen Auseinaiidersetzungen über ethische Themata in Pointen sich auszu* lassen, wie sie F. von den Lehren im Talmud, die er gegenüber stellt, zu rühmen hat. Bedenklich in textkritischer Hinsicht in demselben Passus IX, 2s5 M. Phil. cd. Tisch, p. 28 Z. 2 ist, dass daselbst von allen Herausgebern, Tischendorf nicht ausgenommen, gelesen wird 0>0ד; •H-v . . . öi^ovco ׳r?jc ^tAapY’jpiac ä ססזזד r(xaTGur, xoai^oLUvo:, was keine andere Auflassung zulässt als wie es auch Alangey in der Hebers, ausgedrückt ״non recipiendo quae deposuerat“. An und für sich wäre der Gedanke erträglich. Für seine Habgier soll der Wucherer am Capital selbst gestraft werden, Monatsschrift, 47. Jahrgang« 26

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