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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 4 · p. Seite 338

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 4
Article
Die Paulinische Lehre vom Gesetz
Date
1903-01-01
Page
Seite 338 (sequence 17)
Language
German
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338 Di© Paulinische Lohro vorn Gesotz, zu sollen. Und es erübrigt somit doch nichts, als einen ähnliehen Versuch, oder sagen wir lieber gleich, einen ähnlichen kühnen Vorstass nach der anderen Seite hin zu wagen und die Elemente der paulinischen Lehre zwar nicht aus den uns bekannten fertigen Ergebnissen der pharisäischen Gelehrsamkeit ־— dies wäre, wir wissen es wohl, von vornherein ein vergebliches Beginnen — aber doch gleichsam aus dem Wirbel dieser eigenartigen, durch Jahrhunderte sich hinziehenden, ebenso׳ reich bewegten wie weit verstreuten geistigen Betriebsamkeit einzelweise aulzufangen und zu sammeln. Wesentlich mit dieser letzteren Aufgabe wollen wir uns im Folgenden beschäftigen. Wir werden demgemäss die Hauptmomente der paulinischen Gesetzeslehre uns der Reihe nach genau vorzuführen und daran hinfort unsere Arerglciehc mit der einschlägigen traditionellen Littcratur, genauer mit solchen Aussprüchen, Gedanken, Theoremen und Schriftdeutungen der Rabbinen, welche sich den paulinischen annähern, zu knüpfen haben. Dass und inwieweit unsere Untersuchung sich trotzdem von den gangbaren, zum Theil freilich auch schon etwas ver*• alteten Parallelenwerken unterscheidet, wird dem geneigten Leser wohl einleuchten, wie auch —־ was die Darstellung betrifft — dass eine gewisse Eintönigkeit, bei dem bez. Verfahren, hin und her kaum gut zu vermeiden war. Das Dornige unserer Aufgabe, dies sei hier zum Schlüsse nür noch kurz erörtert, besteht nicht bloss in dem scheinbar ganz unversöhnlichen Gegensätze zwischen paulinischen! und zwischen phansäiseh-talmudischem Denken, sondern nicht zuletzt auch -— in der Beschaffenheit unserer Quellend Vollmer (S. 81) bemerkt mit Recht, dass ״bei der Schwierigkeit der Datirung der (targumischen, talmudischcn und midraschischen) Quellen in der Benützung des Materials ausserste Vorsicht vonnöthen sei“. Doch lassen sich dafür, unserer bescheidenen Meinung nach, gleichwohl folgende Regeln aufstellen: Schriftdeutungen und sonstige Aussprüche (Traditionen) von Männerndes soferisehen Zeitalters bis auf Jochananb. Sakkai (2. Hälfte des I. Jahrhunderts) können ohne Weiteres als der apostolischen (und vorapostolischen) Zeit angehörig betrachtet und für Paulus als Quellen benützt werden. Obschon freilich von einer directen Entlehnung — in unserem, litterarischen Sinne — nur in den seltensten Pallen die Rede

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