Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Paulinische Lehre vom Gesetz
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 324 (sequence 3)
- Language
- German
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324 Die PauÜnische Lehre vom Gesetz. fassungsweise, eine Sprache, eine Tonart, kurzum eine Beliandiung des Gesetzes begegnet, welche derjenigen eines Marcion selbst, um die Sache gleich beim richtigen Namen zu nennen, augenscheinlich kaum um Vieles nachsteht. So z. B, wenn er lehrt, dass schon das Streben, durch Gesetzeswerke gerecht zu werden, ein verkehrtes sei (Gal. 5, 4; Röm. 3, 20. 21). Oder dass das Gesetz nur dazu diene, den göttliehen Zorn zu erwecken, die Sünde zu erregen und zu mehren, ja dass es auch nur zu dem Zwecke gegeben worden sei (Gal. 3,19; Röm. 4, 15; 5, 20; 7, 4). Behauptungen, von denen mit Recht gesagt worden ist, dass sie ״im Munde eines ehemaligen Juden schier unbegreiflich sind“, geradezu ״verblüffend“ klingen1). — Dazu kommt noch, dass Paulus selbst, trotz und bei alledem, stets auf dem Boden des Gesetzes stehen will, und zwar nicht bloss in formaler Beziehung, als auf dem der Schrift, aus welcher er die Beweise seiner eigonthumiiehen Lehre zu erbringen hat, sondern auch sachlich2 3), indem er das Gesetz, nach seiner eigenen Betheuerung, nicht etwa ״austhua“, sondern es vielmehr ״auf* richten“ will (Röm. 3,3l)5). Wie er dasselbe denn auch an einem anderen Orte (Röm. 7, 12), nicht minder nachdrücklich, ״heilig, gerecht und gut und göttlich“ nennt4). l) Grafe, Die paulmische Lehre vom Gesetz, 2. Auil. (Freib. u. Leipz. 1893) S. 14. 16. 8) Näheres hierüber, besonders auch über den Gebrauch des Wortes (und Begriffes) vouo; bei Paulus, bei Grafe a. a. 0. S. 2—11. 3) Wir citiren in der Regel nach Weizsäcker (Das Neue Testament, übersetzt von C. Weizsäcker, 6. u. 7. AuÜ., Freib. u. Leipz. 1894). 4) Man hat bekanntlich in der pauünisehen Lehre vom Gesotz wiederholt auch eine Art von Entwickelung annehmen wollen. Allein so einleuchtend diese Annahme an sich auch sein mag, so wenig feste Stützen findet dieselbe in unseren Briefen, wie von gegnerischer Seite eben so oft überzeugend dargethan worden ist. So auch von Grufo (a. a. 0. S. 36 f.), gegenüber Clernen (Die Chronologie der pau.linischen Briefe, 1893), nach welch Letzterem nämlich Paulus in dem früheren (?) Römer — einen weniger consoquenten, conservativeren Standpunkt vertreten, in dem späteren Galaterbriefo dagegen die radicale Consequenz gezogen haben würde. — In einer anderen Weise hat diese Evolutionsthoorie Loman, Steck und andere neuere Forscher mit dahin geführt, die Echtheit auch des Galater- und Römerbriofes — wie zum Theil überhaupt der paulinischen 'Sehriftstellerei — in Abrede zu stellen. S. darüber L ip 8iu 8, Commontar zum Galaterbrief (im Hand-Commentar zum N. T. II 22, Freiburg 1^92) S. 12 ff. Nach L. ist die ״Ausdehnung solcher Kritik auf sämmtliche paul, Briefe die nothwendige Consequenz einer Theorie, welch() den scharfen Gegensatz zum Judenchristenthum, wie ihn Gal. zeigt, nicht als den Ausgangspunkt, sondern als das all-