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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 4 · p. Seite 320

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 4
Article
Der Nomos
Date
1903-01-01
Page
Seite 320 (sequence 4)
Language
German
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32a Der Jtfomos in philonischor BoLouchtung. die Ansicht plausibel gemacht werden. Wie wenig logisch das ist, wie viel treffender die Analogie der palästinischen Gesctzeslehror, d ie es auf היריט, auch זורע zurück führen sieht Ph. nicht. I)io Hauptsache aber bleibt: das Neue in der alexandr. Schriltforsclumg, gegenüber dem Nomos, dem gesetzlichen Teil der Thora, ist, dass durchgängig bei ihr das Streben nach rationeller Begründung des Religionsgesctzes hervortritt, llalachische Pixirung des Religionsgesetslichen fehlt nicht gänzlich in ihr. Man wird heute schon nach dem Vorgänge Prankel’s, in ״Ueber den Einfluss“ .§ 26 von spcc-if. Alexandr. Ifalacha wissenschaftlich reden dürfen. Es giebt eine Reihe von Gesetzen, die bei Philo anders normirt erscheinen, sei es, dass die religiöse Praxis sich in Alexandrien andere gestaltet hat, wie Pranke! daselbst meint, oder auch, was das Wahrscheinlichere, dass Philo zum Teil subjectiv verfährt, die abweichende Normirung als Resultat seiner Gcsetzcsspeculation gebend. Es ist das einmal zusammenhängend zu behandeln und im rechten Lichte zu zeigen, und es genügt nicht, die Lebereinstimmung oder Divergenz von dcrllalacha festzustellen. Es ist leicht, Philo’n als ״Ifalachaunkundigen״ zu stigmatisiren; aber wissenschaftliches Verfahren ist das nicht. So etwas will von historisch-kritischem Standpunkt beleuchtet sein. Hier nur, um beim Sabbat stehen zu bleiben ganz allgemein zur Abgrenzung gegen den Talmudismus: die alexandr. Gesotzesspeeulation ist in halachischer Hinsicht arm, sie bat nichts von der Gesetzesdiscussion der beiden Tsilinude, die sich so fruchtbar erwiesen hat für die Mehrung der Halacha. Sie hat nichts von Anwendung auf . Spezialfälle aus der unmittelbaren Gegenwart. Das ist ihre Schwäche. Die alexandr. Gesetzesspecuiation aber ist reich an Anfängen philosoph. Speculation über das Gesetz; zum Theil sind es mehr als Anfänge. Es sind Vertiefungen des Schriftworts, an denen sic kaum von einer späteren Zeit übertroflen wird. Das ist ihre Stärke und ihr Reichthum. Ich habe oben zur Uebersetzung der Stelle 5* 8 יס./לדcl 1ysve&kios 7,/־k in unserem Cap. 1130! SxfijÜTou II, 281 M. angemerkt, dass ich die L. A. des Laur. av307.v7} gegen Tischendorf’s Ausgabe, der ich sonst in meinen Ausführungen, wie billig, folge, meiner Uebersetzung zu Grund lege; cs bleibt mir dasselbe noch zu begründen. Tischendorf liest noch mit den Editionen xafP avaoocvsv . . - 7:po?737scx.7ya . . « sv auTv*, alles in einem Satze. So aber unsere Stelle gelesen, ist

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