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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 4 · p. Seite 319

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 4
Article
Der Nomos
Date
1903-01-01
Page
Seite 319 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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Dor 2vr0n10s in ]»bilonischor Uelouohtung. 319 geringem Interesse ist dasselbe insofern, als er ausdrücklich da, und. mit dem Ausdruck der Verehrung für die mischnischcn Uesetzealchrer, was gleichfalls bemerkenswert ist-, — es ist De Migr. Abrali. 1. 1. — seine Abhängigkeit von der palästinensisehen Hai ach a bekennt. Das ist es, wenn er auf die Mahnung daselbst: ״wir dürfen nichts brechen von Satzungen, die uns Männer gegeben, gewaltig an Geist, grösser als wir“, unmittelbar, wie um sich näher zu erklären, folgen lässt Verbote, wie das des Feueanrzündcns, Bodenbearbeitens, Lastentrngens, Procossoführens, Bechtsprochens, Zuvückfordcrns von Gut, das man aufzubewahren gegeben, Beitreibens von Schulden für den Sabbat. Nur auf palästinensischem Boden ist die Zcrfällung des vom Hause aus generellen Sabbatgesetzes in Einzelverbote geschehen, nur dort hat eine Casuistik des Beligionsgesetzes sich entwickeln können, von der wir Ansätze eben im Vorliegenden haben. Man erkennt׳ unschwer den nur von paläst. Gesetzoslehrorn, so viel wir wissen, auf’gcstellten אסור מקח וממכר בשבת in den zuletzt aufgeführten Tätigkeiten wieder, die für den S. verboten sein sollen. Das Verbot des Feueranzündcns am Sabbat neben dem generellen "Wcrkverbot des Sabbats, auf das er hier De Sept. II, 283 lf, wie in der Parallelstclle De Vit. Moys. III, § 28 zu sprechen kommt, ei klärt Ph. abweichend von der palästinischen Schriftforschung nicht wieder durch llalachisches wie in Raschi zu Ex. 35, 3 zu lesen, liier geht die alexandr. Schriftforschung ihren eigenen Weg. Sie versucht rationelle Begründung. Es sei das, meint Philo, wie eine Art Verhütungsmassregel für alles und jedes, das am Sabbat verboten ist, indem ja ohne den Gebrauch des Feuers banausisches Handwerk, zum Teil selbst höhere Kunstthätigkeit unmöglich sei. Gar tiefsinnig wird man die Erklärung nicht finden. Bedenkt man aber, dass etwas Erziehliches, Verhütendes auch sonst im Gesetz beobachtet wird, so gewinnt die Erklärung eben um ihrer Einfachheit willen an Wahrscheinlichkeit. Dass Philo gar oft das Verbot des Feueranmachens für Sabbat im Gesetz gefunden haben will, also wie Exod. 35, 3 noch an anderer Stelle, ist wohl Gedächtnissfehler. Damit bringt Ph. auch das andere, die Gesetzes- Übertretung des מקשש עצים Num. 15, 32 in Zusammenhang, De Vit. Moys. III § 28. Er subsummirt den Vorfall geradezu unter den Begriff des Feueranmachens, indem der מקשש daa Material dazu zusammentrage; mit rhetorischem Aufputz soll

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