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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 3 · p. Seite 237

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 3
Article
Das Judenthum im neutestamentlichen Zeitalter in christlicher Darstellung
Date
1903-01-01
Page
Seite 237 (sequence 7)
Language
German
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Das Judenthum im neutostamentL Zeitalter in chiistl. Darstellung. 237 Wichtiger als diese Ausstellungen ist die vollständige Umkehr des Sachverhalts. Nicht die Mischna ist das früheste Erzeugnis des rabbinischen Judenthums, sondern der Talmud, den man freilich, so lange er nicht aufgeschrieben war* als Erzeugnis im eigentlichen Sinne des Wortes nicht bezeichnen kann, was aber die Thatsachö *seines höheren Alters nicht beeinträchtigt. Der Feststellung und Anerkennung der in der Mischna vorliegenden unbestrittenen Bestimmungen sind lange Debatten und Verhandlungen, die man insgesarmnt als Talmud oder Gemara bezeichnen kann, vorangegangen. Diese sind auch nicht verloren, sie haben sich gleich jenen Bestimmungen mündlich fortgepflanzt und werden in dem uns vorliegenden Talmud reproduziert, B. selbst macht (a. a. 0.) mit Bezug aut die ״gesummte spätere jüdische Litteratur״ die Bemerkung: ״Sie hat mit unglaublicher Zähigkeit an ihren alten Traditionen festgehalten, noch in mittelalterlichen Schriften ^eingesprengt und eingebettet liegt hier ältestes Material״. Das ist richtig und gemäss dieser Beobachtung hätte B. Mischna und Talmud anders, als er thut, clässificieren und bewerthen müssen. Der Talmud macht uns mit den Prinzipien bekannt, aus welchen die Mischnasätze abgeleitet wurden, auch die in demselben goführte Diocussion ist nicht 30 aufzufasson, als ob sie ganz auf Rechnung der taimudiselien Interlocutoren käme, viel* mehr geht auch sie auf ältere Debatten zurück, die nur von den späteren Interlokutoren vertreten werden. Vieles gehört natürlich auch der Zeit an, in welcher, und den Lehrern, von welchen es vorgebraoht wird, auch hat sich die Tradition nicht in allen Fällen mit unanfechtbarer Sicherheit erhalten, aber schon das eifrige Bestreben, sie zu ermitteln und festzustellen, erweckt und befestigt das Vertrauen zu der Annahme, da8s man sie im Allgemeinen genau conserviert hatte. Diese Beobachtung führt dazu, der gesetzgeberischen Thätigkeifc, deren Niederschlag die Mischna ist, ein hohes Alter zuzuschreiben.' Nicht bloss die Tossifta und der Talmud haben uns in den Boraitha’s Resultate legi81atorischer Verhandlungen auf bewahrt4, die so alt wie die Mischna und älter als sie sind, sondern die Mischna selbst verweist sehr häufig auf die erste oder ältere Zeit (בראשונה) oder auf eine eben solche Mischna (משנה ראשונה). Ich beschränke mich, da ich schon in einem früheren Abschnitt dieser Untersuchung Gelegenheit hatte, von der Ehescheidung

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