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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 3 · p. Seite 223

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 3
Article
Der Nomos
Date
1903-01-01
Page
Seite 223 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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Dor Nomos in philonischor Helouchtung.' 223 unserem ]3uche De Sept. der Abschnitt p. 281 bis 2S4 im 11. Bde. bei Mangey, in der neuesten Ausgabe, den Philonea von Tischendorf, Cap. X gewidmet. Dio Sabbnthideo, um das vorwegzunehmen, tritt bei Philo in ein neues Entwickehings- Stadium; cs prägt «ich hier beim Sabbat aufs Schuldste der Gegensatz von jüdisch-alexaiulriseher Religionsphilosophie und palästinisch-babylonischem Talmudismus aus. In letzterem gilt der Sabbat für eine theokratisehe Einrichtung, ist er gleichsam Thatausdruok für das Abluingigkeitsverhältnis von Gott als Lehnsherrn, von dem der Mensch, was er besitzt, nur zu Lehen hat; von theokratischer Seite gesehen, ist 01• das Band zwischen Gott und Israel als Träger des Gottesgedankens aut‘ Erden. Sich begeben des Rechts auf Boarbeitung der Dinge der Welt ist im Talmudismus S 0 1 b w tzwo ck, notwendig wie Alles, was einen religiösen Gedanken, symbolisiert. Denn es giebt nichts Eindringlicheres, die Grundwahrheiten der Religion zum Bewusstsein zu bringen, als Thatausdruok, da der religiöso Gedanke sonst in der Luft schwebt, (vgl. dazu Maimuni Moro II. c. 31). Durch das Sabbatgesetz soll dio Lehre von dor Erschaffung der Welt und ihrer notwendigen Voraussetzung, dem Dasein Gottes, eingeprägt worden, Maimuni ebendas. Sie hat ihre Begründung vornehmlich in der Schrifcsteile Exod. 31, 12 ft.; eine Auffassung, die der Talmudismus bis in die letzten Consequenzeu verfolgt, man sieht das am deutliebsten an der weit ausgesponnenen Casuistik betr. das Sabbatgesetz. Es ist nur folgerichtig, wenn nach dem .mosaisch-talmudischen Recht auf Ucbertrotung des Sabbatgesetzes die schwerste Strafe gosetzt ist, die dieses Rechtkennt. Nur aus solcher Auffassung erklärt sich die Rigorosität des mosaischen Pönalrechts, denn danach ist Uöbertretung des Sabbatgesetzes crimen laesae majestatia wie umgekehrt die blosse Sabbatruhe schon religiöses Verdienst. Nicht erst als Möglichkeit geistigen Lebens, als Vorbedingung für innere Cultur ist sie die von der Schrift Ex. 31, 13 verlangte Lebensheiligkeit, wie Lazarus, Eth. d, Jud. S. 18C, die Sache darstellt, sie ist es an sich schon. L. verwechselt da, was nur zu leicht geschehen konnte, den Talmudismus mit alexandrinischer religionsphilosoph. Richtung, wie wir bald sehen sollen. Wir sehen die Auffassung des Talmud recipirfc bei Maimuni, der im More UI. c. 43 das Sabbatgesetz damit begründet, es 80i מתמיד ומקיים הדעת הנכבד היא

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