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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 3 · p. Seite 215

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 3
Article
Der Nomos
Date
1903-01-01
Page
Seite 215 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Dor Nomos in phiionischer Beleuchtung. 215 mein* Licht verbreitet worden. Sonst aber ist es im Grossen und Ganzen bei dem.geblieben, was von Gfrörers ״Philo und die alexandr. Theosophio“ und Diihnes ״Geschieht). Dar- Stellung der jiid.-alex. Religionsphilos.“ 11er, also Arbeiten, die heute bereits mehr als ein halbes Jahrhundert alt sind, in das wissenschaftliche Bewusstsein der Zeit eingesickort ist. Also weiss man von Philo heute das, was über seine Lehre von Gott, dem Dualismus bei der Weltsehöpfung, über seine Lehre von den Mittelwesen, dem Logos bekannt geworden ist, weiss, dass er als Exeget von der Allegoristik seiner Zeit den ausschweifendsten Gebrauch gemacht, so dass man es fast als eine Kreuzigung empfindet, eine seiner allegorisehen Schriften zu lesen, man weiss ferner, dass er Vormittler war zwischen Judentum und Hellenentum, aber mehr weiss man auch nicht. Monographien, auch neuere, über jüd.-alex. Religionsphilos,, Capitel der ״Jüdischen Geschichte“ auch hei Neueren wiederholen immer nur diesen speculativen Teil jüd.-alex. Religionsphilosophie, als ob sonst nichts bei Philo zu finden wäre; man ignorirt einfach die ganze Gruppe philonischor Schriften, die der Darlegung <lcr mosaischen Gesetzgebung dienen. Eher schon ist Graetz von solcher Einseitigkeit frei; es wirkt fast wohlthnend zu sehen, wie dieser Forscher in dem Philo'n im III. Bd. der ״Geschichte d. J.“, gewidmeten Capitel, daneben auch auf Philos Auslegung des eigentlichen mosaischen Gesetzes, seine Stellung zu Zeitfragen wie die in seinen Tagen acut gewordene Frage derVerbindlichkeifc desjüdischen Religionsgesetzes, Philos Apalogetik u. dgl. m. eingeht. Aber den Rahmen einer ״Allgemeinen Geschichte“ nicht zu überschreiten, musste es Graetz ausser einigen gelegentlichen Belegen aus dieser Schriftengruppe, bei dem allgemeinen Urteil, dass Ph. durchaus nüchtern und besonnen das Vernünftige in der mosaischen Gesetzgebung Juden und Griechen gegenüber hervorkehrt, bewenden lassen. Mehr noch konnte es einem Z. Frankel bei seinem umfassenden, die* verborgensten Quellen erspähenden Blick nicht entgehen, dass Philo eine wahre Fundgrube für Halacha und Haggada ist, wie denn bereits ihm als dem Pfadfinder in so Vielem, wo 08 die jüdische Wissenschaft angeht, die Entdeckung einer eigenen alexandrinischen Halacha verdankt wird, nur dass er den Gegenstand nicht weiter hat verfolgen könne:). Bei seiner vielseitigen literarischen Thätigkeit ist auch F. nicht viel über gelegentliche Hinweise auf Philo in Fusanoten zu

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