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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 2 · p. Seite 191

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 2
Article
[Rezension]
Date
1903-01-01
Page
Seite 191 (sequence 11)
Language
German
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Besprechung. 191 .,im eigenen Interesse“ uml nicht, um dem verletzten Keohtagofühl Genüge zu leisten, mussten die Rabbiner schreiendes Unrecht thun. Die Verantwortung vor Gott trifft die, die sie dazu zwangen, die es zuwege brachten, dass das Vergehen eines einzigen arraon Sünders über ungozählto Unschuldige die grossen und fürchterlichen Leiden brachte. In ״ Wallenstein.s Lager“ führt Schiller einen Bauern vor, dom die Soldateska Alles geraubt hat. Er will durch falsches Spiel wiodor einbringen, w׳as ihm genommen wurde. ״Nehmen sio uns das unsere in ScheiTeln. müssen wirs wieder kriegen in Löffeln“. Er thut es, wird aber ertappt und soll nun gehängt werden. Ein Soldat knüpft daran die erbauliche Betrachtung ״Böses Gewerbe bringt bösen Lohn״. Das ist genau der Standpunkt, den der christliche Staat im Mittelalter und den Meyer in seinem Buche den Judon gegenüber einnimmt. Die gleiche Gesellschaft, die ״wegen des Verschuldens jener Frevler, die das Silber und Gold aus der Hand von Dieben kauften, die grossen und fürchterlichen Verfolgungen über Israel kommen liess-, die' gleiche Gesellschaft zwang oie auf der anderen Seite zu schloch-■ tem Erwerb und in Folge davon hin und wieder auch zur Hehlerei. Schon langst ist bemerkt worden, dass die Grossen im Mittelalter die Juden in gleicher Weise benutzten, wie nach Lassalles Moinung die Bourgeoisie die indirecten Steuern, nämlich um dem Volke auf sanfte Art das Geld aus der Tasche zu ziehen. Man gebrauchto sio wie den Schwamm, den man ins Wasser wirft, und den man ausdrückt, wenn er sich vollgesogen hat. Die ungeheuerlichsten Abgaben wurdon ihnen aufgebürdet, selbst den christlichen Pfarrern mussten sie zum Ersatz für die Stolgebühren Steuern entrichten. Seit dem 14. Jahrhundert galt es als zweifelloser Rechtssatz, dass der Juden Vermögen dem Landesherrn gohöre, dass dioser das Recht habe, sie 7u töten, urui dass es seine Gnade, nicht ihr Verdienst sei, wenn er sie am Leben lasse und bei seinem Regierungsantritt ihnen nur den dritten Teil ihres Vermögens nehme. Auf allen Wegen wurden sie bestohlen. Wenn ein geriebener Landesherr seine Ka^senverhältnisse aufbessern wollte, ohne sein Volk übermässig zu drücken, dann sperrte er einfach einen reichen Judon ein und lie.ss ihn nur gegen Zahlung einer möglichst hohen Summe los. So liess Rudolf von Habsburg den Rabbi Meir von Rothenburg, damals die erste Persönlichkeit der cleutsehen Judenheit, einkerkern, um für seine Freilassung Lösegeld zu erpressen, doch der Rabbi• widersetzte sich seiner Auslösung, damit nicht der Kaiser durch den klingenden Erfolg dieser Judenpolitik zu neuer Beraubung verführt werde. Kr verbrachte die letzten Jahre seines Lebens infolgedessen im Korker. Und da wagt man, den Juden von Hehlerei zu sprechen! Wer waron denn dio Hehler? I)io Juden, die in Todesangst zu Unrechtem Erwerb grillen, oder die Christen, dio sie dazu zwangen und dann das Sündengeld unter sich teilten? Wir hätten erwartet, dass Meyer dieses dunkle Blatt in der Geschichte nicht des jüdischen, sondern des deutschen Volkes und aller übrigen Volker übergangen hatte. Wenn er es aber doch berührte, dann, war es seine Pflicht zu sagen, nicht nur, dass Juden hehlten, sondern auch, dass die Christen ihnen vorher das Messer an die Kehle gesetzt hatten und ihnen nachher das ehrlich

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