Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 2
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 192 (sequence 12)
- Language
- German
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192 Besprechung. nn d das unehrlich Erworbene auf mehr oder weniger unehrliche W o i « 0 wieder abnahmen. Es ist kein einheitlicher Eindruck» den die Lectüre von Meyers Werk hinterlässt. Auf der einen Seite verfugt er über grosse Könntnisso im deutschen Recht; es ist ein wahres Vergnügen, ihm hier zu folgen. Auch verdient der Floiss mit dem er sich in das ihm ursprünglieh völlig fremde jüdische Recht hineingearbeitet hat, alle Anerkennung. Aber gerade der jüdisch-rechtlicho Teil seiner Untersuchungen ist misslungon. Es fohlt Meyer die Kenntnis wichtiger Teile des einschlägigen Gosetzosmaterials, und auch die von ihm zitierten Talmudstellen hat er nur sehr unbefriedigend erklärt. Don Schlüssel zum Vorstiindnis, die eigentümliche Gestaltung des jüdischen Beweisverfahrens, hat er nur einmal (S. 190) flüchtig angodoutet, eiu näheres Eingehen darauf hat er verabsäumt, dagegen hat er eine gänzlich unbeabsichtigte, nebensächliche "Wirkung der jüdischen (J-esetze herausgegriffen und zum Angelpunkt seiner Thoorie gemacht. Boi ruhiger Prüfung der Tatsachen wäro er zwar vielleicht doch noch auf die riehtige Spur gekommen, aber er hat sich durch die Ausprägung dos Schlag- Wortes ״Hehlerrecht'4 selbst den rechten Weg versperrt. So ist denn auch eine Förderung des Verständnisses des jüdischon Rechts aus seinem Werke nicht zu erlangen, und vom jüdischen Rocht ganz abgesehen ist er auch sonst den Juden nicht gerecht geworden. Es wäre zu wünsehen, dass der Verfasser dioaen Abschnitt seiner Studien noch einmal dureharboito und dabei namentlich den Einfluss des talmudischon P r 0 c e 88 rec h ts auf das materielle Recht prüfe, sowie dass er untersuche, ob er bei Beurteilung der mittelalterlichen Juden Recht und Unrecht nicht falsch vertoilt habe. Sein Buch wird dann, wenn es in zweiter Auflage erscheint, nicht nur an wissenschaftlichem Wert gewinnen, es wird vor Allem auch das klarer hervortreten lassen, was vom Juristen vor Allem gefordert ־werden muss : den Willen zur Gerechtigkeit. Dr. Max Eschelbaeher. Nachtrag zu ^on&tsschr. 8d. KLVI, S. 494 f. Durch eine freundliche Mifctheilung des Herrn Dr. Perles in Königsberg werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass schon J. Perles (Monatsschr. 37, S. So) das rabbinische יסתקא aus persischem jafteh "erklärt hat. Ich bedaure ausserordentlich, dies übersehen zu haben. Siegmund Fraenkel. Unberechtigter Nachdruck aus dem Inhalt dieser Zeitschrift ist untersagt» Für die Redaction verantwortlich: Dr. M. Brann, Breslau. Druck von Adolf Alkalay & Sohn, Pressburg.