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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 2 · p. Seite 140

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 2
Article
Die Vorlesungen Ad. Harnacks über das Wesen des Christenthums
Date
1903-01-01
Page
Seite 140 (sequence 5)
Language
German
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1 40 Die Vorlesungen Hamacks über das Wesen des Christenthums. Ein Wort neuhebräischer Prägung, in den Schien der Schriftgelehrten gebildet, tritt es uns erstmals in dem Ausspruche des Hohenpriesters Simons des Gerechten entgegen (3—200 v. Chr.) : ״auf drei Dingen stehet die Welt, auf der Gottesiehre, dem Gottesdienste und auf der ״werkthätigen Liebe1)״ .״Für diese Liebeswerke״, wurde gelehrt, ״gibt es keine Grenze und kein Muss.״ ״Ehre Uebung steht hoch über der gewöhnlichen Wohlthätigkeit, dem Spenden von Almosen, denn solches kann nur an Lebendes, an Armen und mit Geld geübt werden, aber גטילות הסדים ist zu üben ״an Armen und an Reichen, an Lebenden und an Todten, mit dem Besitze wie mit der ganzen Persönlichkeit des Menschen2)44. Jedoch auch die durch dte Gesetz vorgeschriebenc, mit Geld geübte, einfache Wo h 2 th üti gk e it darf in ihrem Umfange und in ihrem Werthö nicht verkannt werden. Eine so weitgehende Gesetzgebung zur Hilfe und Unterstützung der Armen, wie das Alte Testament sie vorschreibt, hatte es noch bei keinem Volke und keiner Glaubensgemeinschaft gegeben3). Sie wurde von den Pharisäern und Schriftgelehrtcn noch weiter ausgebildet und eine Armen st e uer, nöthigenfalls selbst zwangsweise, erhoben, aus der den dürftigsten und den fremden Armen Nahrung und Herberge, den mittellosen, aber zu selbstständiger Arbeit befähigten, Geldunter״ Stützungen gewährt wurden*). Neben und unabhängig von ihr bestand die dem Einzelnen noch besonders obliegende Pflicht der Wohlthätigkeit, die selbst von den Armen nach ihren Verhältnissen geübt werden musste, und für die die sorgsamste Schonung des Ehrgefühls der Bedachten strenges Gebot war. Daher galt als die beste Art der Unterstützung die Gewährung von, natürlich zinslosen, Darlehen, die dem Armen das Aufkommen aus eigener Kraft ermöglichen5). Als die ihr nächststehende wurde die Gewährung von Beiträgen zu allgemeinen Armenkassen bezeichnet, bei der die Geber und die Unterstützten von einander nichts erfahren. Die Wohlthätigkeit überhaupt sollte nicht eine Almosen- 1) Spr. d. Väter I. 2. 2) jklischnah Pea 1, 1. und Tal®. Jerusch, das. ») Vrgl, 2 B M. 22, 21 ff. 3 B M. 19, 9 f. 13. 25, 20 ff. 5. B. äl. 14, 28 f. 15, 1—18. 23,20. 25 f. 24, 10-15. 19 ff. 4) Mischna Pea 8, 7 ff. u. *Talm. b. Kiduschin 76b. Baba batra 8—11. 5) Talm. b. Gittin 7b, Cha^iga 5b, Sabbat 63a, ICetubbot 67b, T. Jerusch. Schekälim 5, 5.' i

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