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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 2 · p. Seite 134

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 2
Article
Das Judenthum im neutestamentlichen Zeitalter in christlicher Darstellung
Date
1903-01-01
Page
Seite 134 (sequence 15)
Language
German
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134 D&s Judeatbum im neutestamentl. Zeitalter in Christ], Darstellung. israelitische Volk ״durch eine gewaltsame Umgestaltung des bestehenden Gottesdienstes44 (Ilaltzmann, lieligionsgesch. Vorträge S* 34) erst zu einem Volk des Gesetzes gemacht, und also gegen den Geist der Propheten sich vergangen haben, allein diese sind es doch, die sich die grösste Mühe gegeben und die Unvorsichtigkeit begangen haben, dieso Kronzeugen ihrer Rückständigkeit für die Nachwelt zu erhalten. Misst man aber den Abstinenzgeboten in anthropologischer Hinsicht den Einfluss bei, der ihnen zukommt, dann berechtigt schon allein die Thafcsache des Bestandes des israelitischen Volkes zu einem Rückschluss auf das hohe Alter derselben, wogegen der Umstand, dass die Propheten wenig oder gar nichts davon sagen, nicht in Betracht kommt. Gesetzt aber auch, dass die früheren Propheten noch gar kein geschriebenes Gesetz vor sich gehabt hätten, und das* dieses ganz und gar erst von Esra niedergeschrieben wäre, 80 würde doch alles dafür sprechen, dass in alter Zeit ebenso eine mündliche Lehre sich fortgepüanzt habe, wie sie nach Esra bis zu ihrer Fixirung in der Mischern bestanden hat. Holtzmann (a. a. O. S. 34) schreibt den durch gesperrten Druck hervorgehobenen Satz nieder: ״Es gab also eine Zeit, wo das israelitische Volk noch nicht das Volk des Gesetzes war“. Was soll damit gesagt sein Etwa, dass das Volk zur Zeit der alten Propheten einen höheren religiösen Standpunkt eingenommen hätte, als in der nachexilischen Zeit? Aber die Propheten mussten noch gegen den Götzendienst eifern, während späterhin der Monotheismus völlig iu den Geist des Volkes eingedrungon war! Man sieht also, dass die Befestigung des Monotheismus mit der Befestigung des Gesetzes gleichen Schritt gehalten hat. Von demselben Gesichtspunkte ist die Bemerkung Bousset8 (S. 107) zu beurtheilen : ״Doch fragt es sieh, ob bereits in der Makkabäerzeit das Gesetz zu jenem Joch geworden ist, das in der neutestamentliohen Zeit auf dem alltäglichen Leben des Volkes wuchtete und lastete“. B. ist augenscheinlich mit einem Ausdruck der Beschwerde nicht befriedigt, das Gesetz muss wuchten und lasten. Wenn man aber in Betracht zieht, was Rabban Simon b. Gamaliel (M. Taanit 4, 8) erzählt, dann wird man eia anderes Urtheil über das Leben unter dem Gesetze fällen. ״Es hat für Israel keine so frohen Tage gegeben, wie den 15. Ab und den Versöhnuogsfag, da zogen die Töchter Jerusalems zum Reigen י in die

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