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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 2 · p. Seite 129

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 2
Article
Das Judenthum im neutestamentlichen Zeitalter in christlicher Darstellung
Date
1903-01-01
Page
Seite 129 (sequence 10)
Language
German
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Das Judenthum im neutestamentl. Zeitalter in christl. Darstellung.!29 dern man spricht, wie es B. (das.) thut, verächtlich von einer ״künstlichen Auslegung״ oder von dom Geist des ״Pharisäisrnus״. So wendet man das Judenthum, wie man es drehe und wende, immer vom Lichte weg, damit es nur ja recht dunkel erscheine und zur Folie für das Evangelium diene. Oder welchen anderen Zweck verfolgt die Behauptung O. Hoitzmanns (das. 81) : ״So lehrten sie (die Schriftgelehrten) die Israeliten weniger das Gesotz halten als es klug und vorsichtig umgehen״. Er fährt fort: ״Wenn das Gesetz den Meineid verbot, 80 lehrten sie, welche Eide bindende Kraft haben, während andere niemand verpflichten. So führte die scheinbar grosse Gewissenhaftigkeit der Gesetzesauslegung in Wahrheit zu einem unwürdigen Spiel mit dem heiligen Willen Gottes״. Man weiss wirklich nicht, ob man mehr die Unkenntniss, welche diese Behauptungen verratben, beklagen, oder mehr über die Kühnheit, womit sie einem grossen Publikum dargeboten werden, sieh ärgern 8011. Dennoch durchzieht diese Anschauung, die nicht in den Thatsuchen, sondern nur in der subjectiven Voraussetzung begründet ist, sämnitliehe christliche Darstellungen der jüdischen Religion des neufcestamentlichen Zeitalters. IV. Ebenso verhält es sich mit der vorgeblichen Gesetzlichkeit oder gesetzlichen Heilslehre der jüdischen Religion im Gegensätze zur Gottesgnade, mit der den Schriftgelehrten imputierten Ansicht, ״die rein gottesdienstlichen Gebote sfcünden über dem Sitfcengesetz״ (Holtzmann a. a. O. S. 51), mit der Behauptung: ״Alles stand bei ihnen auf einer Fluche, alles war in ein Gewebe gewoben, das Gute und Heilige war ein. Einschlag in einen breiten irdischen Zettel״ (Harnack, Wes. d. Chr. S. 31), sowie endlich mit der Ansicht, der ״gesetzliche Eifer“ habe ״eine unglaubliche Voräusserlichung des religiösen und sittlichen Leben 8״ herbeigeführt (So mit gesperrter Schrift bei Schürer II, 390). Ich beschränke mich auf die Anführung dieser Urtheile, sie kehren in allen christlichen Darstellungen des Judenthums im neutestamentlichen Zeitalter wieder. Aber die Ueberein- Stimmung, der Urtheile hindert nicht, dass sie ־— bewusst oder unbewusst — subjectiv und deshalb ungerecht .sind. Auch von den Ritualvorschriften, gilt, was oben von dem Rechte gesagt wurde: sie haben die Religion nicht ״vor- Monat»*ohrift, 47. Jahrgang. ' 9

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