Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Das Judenthum im neutestamentlichen Zeitalter in christlicher Darstellung
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 127 (sequence 8)
- Language
- German
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Das Judenthum im neuiostamentl. Zoitaltor in christl. Darstellung.!27 klagten ihm: ״Wir sind arme Leute, haben uns den ganzen Tag bemüht, wir hungern und haben nichts“, Darauf lies« Kab ihnen ihren Lohn geben, und als ihn R. b. b. Ghana darob fragte ״Ist so das Recht.?“ antwortete er: ״Allerdings, denn es heisst: (das.): ״Bewahre die Wege der Gerechten“. Ich wage zu behaupten, dass diese Erzählung, die nur zufällig an spätere Namen anknüpft, thatsächlich aber die traditionelle Anschauung ausdrückt, erst den Schlüssel für die Absicht darbiete, die Jesus mit seinem Worte, dem Räuber des Rocks anch den Mantel zu lassen, vorfolgt hat, wie ihm denn für den ersten Theil des Satzes die Lehre vorgeschwobt hat: ״Die sich beleidigen lassen, und nicht wieder beleidigen, die ihre Schmähung anhören und nicht wieder schmähen, die aus Liebe handeln und sich der Leiden freuen — von denen sagt die 11. Schrift (Richter 5, Ende) : ״Die Gott lieben, werden der Sonne gleichen, wenn sie aufgeht in ihrer Herrlichkeit“ (Joma 23!1). Ich kann also den Worten Harnacks (das. S. 71) vollkommen beistimmen: ״Der Jünger Jesu 8011 imstande sein, auf die Verfolgung seines Rechtes zu verzichten, und er soll mitarbeiteil, dass ein Volk von Brüdern werde, in welchem das Recht sich nicht mehr mit Gewalt durchsetzt, sondern durch den freien Gehorsam des Guten, mid welches nicht durch Rechtsordnungen verbunden ist, sondern durch Dienst in der Liebe“• Nur bin ioh der Meinung, dass Jesus diese Maxime, wie gezeigt wurde, in dem von den christlichen Darstellern der neutestamentlichen Zeitgeschichte gänzlich verkannten Judonthum vorgefunden hat. Denn thatsächlich liegt die Sache nicht 80, dass das Recht die Religion des Judenthums ״vergiftet“ hat, sondern umgekehrt — und dadurch wird erst der Ausspruch Jesu verständlich, — hat die Religion des Judenthums dem Recht seine Schärfe genommen, es gemildert und vergeistigt. Das sieht man ja augenscheinlich an der Behandlung der Todesstrafe, die im Judenthuine thatsächlich schon zweitausend Jahre vor Beccaria nahezu abgesoliafft war (M. Macc. I, 10), auf die aber, im Vollzugefalle, immer noch das Gebot: ״Du sollst lieben deinen Nächsten wie dich selbst“ Anwendung fand, indem man dem Deliquentsn eine ״schöne Todesart“ auswählte (Synh. 45a). Wenn man allerdings, wie 0. Holtzmann (Religionsgesch. Vortr. 82) thut, die Herabsetzung der 40 Schläge auf 39 nur auf die Aengstlichkeit zurückfuhrt, ״damit ja nicht durch einen Zählfehler das Gesetz übertreten werde“