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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 2 · p. Seite 104

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 2
Article
Die Wiederherstellung Israels unter den Achämeniden
Date
1903-01-01
Page
Seite 104 (sequence 8)
Language
German
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104 Die Wiederherstellung Israels unter den Achämeniden. 4. Was 8011 unter "״ .ספר דכרונה די אבהתךDas Buch dor Memoiren deines Vaters“ gemeint sein? Die Inschriften der assyrischen Königekönnen mit ״diesemBuch“nichtgemeint sein, 5• Wer waren die jüdischen Könige, die über ganz Ebar ha-Nahar herrschten und davon Tribut erhielten? 6/ Ein persischer König wird nicht zugleich mit dem Befehl, die Mauern zu zerstören, in Aussicht gestellt haben, dass er später die Erlaubnis zum Bau geben werde. 7. Aus Neh. 1, 14 geht hervor, dass ihm ein Unglücks• fall gemeldet worden .sei, der die Gemeinde Judäas erst; jüngst betroßen hatte. Daraus muss geschlossen werden, dass der Briefwechsel von 4, 7—23 unecht sein muss. Denn wenn die Mauern in Artaxerxes’ Zeit vor Neh. nicht errichtet werden durften, so konnten sie nicht zerstört; worden sein. 8. Warum haben sich die Ankläger hier direct an den König und nicht an den Satrapen gewandt? 9. Nach Vers 17 wäre Samaria die Hauptstadt von Eber ha-Nahar gewesen. In Wirklichkeit aber war es Damaskus, und nicht Samaria1). Darauf ist zu entgegnen: Zu I. Dass die Identification von Asnapar und Asurbanipal alles eher als sicher ist, giebt Kosters selbst zu. Dass unter Asurbanipal, falls er hier gemeint ist, Transportationen stattgefunden haben, dass sich solche inschriftlich bestätigen lassen, haben wir oben (Jhrg. 1902, S. 395 ff) gesehen. Wir haben dort auch gesehen, dass Sargons Transportation, abgesehen davon, dass sie im Verhältnis zu der Asurbanipals in der Zeit zu weit zurück lag, als dass die Kolonisten gerade an diese denken sollten, auch sehr gering an Zahl war und sich bloss auf die Stadt Samaria beschränkte (Vgl. Winckier Forsch. 1901, III. Heft 1). Zu II. אפרסתכיא kann wirklich identisch sein mit dem אפרסכיא von 5, 6. 6, 6. Dasselbe ist aber dann hier ebenso Beamtenname wie in Cap. 5 und 6. Scheftelowitz (Arisch, im A. T., 1901) hat in sehr gelehrter Weise naohgewiesen, dass דיניא (Vers 9) das alteranische ״Daenya“ ״recht-" gläubiger Perser“ oder ״Auramazdauer“ ist. *אפרפתכיא«' und ו) Vrgl. Graetz, Gesch. d. J. II. 2, 140, Welihausen, I8r.־jüd. Gösch. 128, Kosters, Wiederherat. 65—59. Marcjuard, Fun dam 61,—65. Wincklor, Forsch. II, 2, 2S1, Welhaus. G. G. A. 1897. Tneilweise auch «Stade, Gesch. d. V.: Isr., II, 159 und Kuenen, Einl. 178.

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