Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1902)
- Article
- Zwei jüngst edirte Schriften des Berachja Hanakdan
- Date
- 1902-11-01
- Page
- Seite 544 (sequence 9)
- Language
- German
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544 Zwei jüngst e'djrte Schriften des Berachja Hanakdan. schlägigen Litteratur besser vertraut gemacht hätte. Es wird mir nicht als Unbescheidenheit ausgelegt werden, wenn ich darauf hinweise, dass er auch aus meiner Darstellung der Religionsphilosophie des Saadia, die er ■gar nicht zu kennen scheint, in dieser Beziehuug manche Belehrung hätte schöpfen können. Ton anderen Werken der jüdischen Litteratur des Mittelalters sind in dem ספר החיבור benutzt: GabiroPs Ethik (תקון מדות הנפש bei Berachja מצרף S. 120: ספר מדות הנפשות S. 142: ספר המדות הנפשות), die dem G-abirol zugeschriebene Spruchsammlung (מבחר הפנינים), Bachja’s Herzenspflichten, Abraham Xbn-Esra’s Bibelcommentar und sein Jesod Mora (S. 104) und Salomon ibn Parchons Wörterbuch (S. 48). Die Gfabirol’sche Ethik und die Perlenlese werden in der Uebersetzung des Jehuda Ibn Tibbon benutzt. Was Bachja’s Herzenspflichten betrifft, so muss ich zunächst die hierauf bezüglichen irrthümlichen Angaben des Herausgebers berichtigen. Nach ihm soll Berachja die Uebersetzung des Jehuda Ibn Tibbon, und nicht die des Josef Kimchi, und in der ersteren nur die Einleitung und die beiden ersten Kapitel oder Pforten des Bachja'schen Werkes benutzt haben (Einl. S. XXXII). Beides ist unrichtig. Der Herausgeber hätte nur die von ihm selber aufgestellte Tabelle II (S. 354) nachzuschlagen brauchen, und er hätte dort unter den aus den Herzenspflichten benützten Stellen auch solche aus der dritten und vierten Pforte verzeichnet gefunden. Dagegen finde ich keine Stelle aus der zweiten Pforte benutzt, was, wie aus dem Weitern hervorgehen wird, nicht ohne Wichtigkeit ist. Die Stelle im Cap. CX (S. 101), bei der der Herausgeber neben 7 § שער הייחוד auf 3 § שער הבחינה hinweist, findet sich nämlich vollständig an dem erstangeführten Orte (ed. Wien 1856, S. 48 fg.). Dagegen hätte der Herausgeber auf derselben Seite, unmittelbar an das erwähnte Citat anschliessend, drei andere Stellen aus den Herzenspflichten vermerken können, die ihm entgangen sind. Das mit den Worten ואמר הכם אחד eingeleitete Citat (Z. 6 v. u,) ist aus Hzpfi, I, § 10 (S. 75), und ebenso verhält es sich mit den beiden anderen, fälschlich dem Q־abirol zugeschriebenen Citaten (Z. 3. v. u. ואמר אבן נבירול Z. 2 v. u. ועוד אמר) die gleichfalls aus Hzpfi. I, § 10 (S. 75—76 und S. 79—80) stammen. Eine genauere Untersuchung der den Herzenspflichten Bachja's entnommenen Excerpte führt aber zu einem