Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1902)
- Article
- Die Wiederherstellung Israels unter den Achämeniden
- Date
- 1902-11-01
- Page
- Seite 512 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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512 Die Wiederherstellung Israels unter den Achämeniden. den, dass alle hier in Betracht kommenden Prophetenaussagen aus der Zeit, entweder noch vor dem Beginne des Tempelbaues (Hag. 2, 3) oder aus den ersten Tagen nach demselben stammen (Sech. 4, 7—10. 1, 7). Wenn Zach. 4, 9 ״יסדו הבית״ auch das Perfectum ist, so bezieht sich dies doch nur auf die Grundsteinlegung des Serubabel, das folgende Imperf. "תבצענה" beweist das aufs handgreiflichste. Das Darius-Edict hingegen kann, wie aus 5, 16 deutlich hervorgeht, erst geraume Zeit später erlassen sein. Wir haben zwar für eine genaue Zeitbestimmung keinen Anhaltspunkt, können aber, da der Tempelbau 4 Jahre in Anspruch nahm und der Bau bei der Ankunft Tatnais so weit fortgeschritten war, dass sie zum Satrapen sagen konnten: ״es wird schon seit mehreren Jahren daran gebaut“, wenigstens soviel mit Sicherheit behaupten, dass der Erlass in den ersten Tagen nicht ergangen sein wird. Umgekehrt ist aus derjenigen Bede Secharias, die aus der Zeit nach dem Dariuserlasse stammt, zu ersehen, dass der Prophet diese Gunstbezeugung sehr wohl im Auge hatte; denn nur so lässt sich der Inhalt des aus dem vierten Regierungsjahr des Darius stammenden Capilels 81), vom historischen Standpunkte aus erklären. (Vgl. besonders die Verse 13. 15. 10—23). Wem es sodann mit Siegfried und Graetz auffällt, dass Kyros sogar die Maassbestimmungen des Tempelbaues angegeben haben sollte, dem empfehlen wir, irgend eine der zahlreichen Bauinschriften zu lesen. Es wird ihm dann, angesichts der ermüdenden Länge und Breite der unaufzählbaren architektonischen Details, nicht mehr unbegreiflieh Vorkommen, dass Kyros hier einige Worte über die Maassbestimmungen des Tempels gesagt habe. Was endlich die Erwähnung des Artaxerxes in 6, 14 angeht, so haben wir sie nach unserer Ausführung in Cap. I über die Composition der Bücher in Esra u. Kehemia, als sehr berechtigt nachgewiesen. Man braucht daher hierin weder mit Meyer eine Kopflosigkeit zu sehen noch mit. Bertholet das Wort als ״spätere Glosse“ anzusehen. Zu 6, 21 ״וכל הנבדל״ vgl. II Kön. 22, 4. 23, 15—19; Jeremia 41, 4; II Chron. 30, 5. 34, 9. *) Dass das Datum von 7, 1 für Cap. 8 bindend ist, braucht kaum hervorgehoben zu werden, da Cap. 8 eine directe Fortsetzung ist. 8, 19, beweist dies handgreiflich.