Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1902-11-01 · Heft 11-12 (November 1902) · p. Seite 511

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
46 (1902)
Issue
Heft 11-12 (November 1902)
Article
Die Wiederherstellung Israels unter den Achämeniden
Date
1902-11-01
Page
Seite 511 (sequence 21)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2829132-2829760-2829767-2884302--31686-2884345
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Wiederherstellung Israels unter den Achämeniden. 511 abfassten und die Duplikate im Reichsarchiv niederlegten, sowie die Reichs annalen auf zeichneten, die man in Ekbat ana aufbewahrte״. Es ist daher ganz überflüssig, mit Meyer (Entst. 48 und Gesch. d. Alt. 1901, 85) anzunehmen, dass Kyros den Erlass an die Juden von Ekbatana aus ertheilt hatte. Dass Esra 6, 2 allseits dieses noch nicht beweist, haben wir soeben gesehen. Denn die Auffindung des Edictes in Ekbatana besagt noch nicht, dass das Edict dort auch abgefasst worden sei. Es kann vielmehr, wie Spiegel und Justi uns lehren, sehr wohl bei der Verlegung der Residsnz dorthin gebracht worden sein. Vielmehr steht / die Ansicht Meyers in Widerspruch mit den Berichten der Kyrosinschriften, aus denen unzweideutig hervorgeht, dass die Befreiung der gefangenen Völker und das Entlassen derselben in ihre alte Heimath, noch im ersten Halbjahr, während des Kyros* Aufenthalt in Babylon geschehen ist. Lebte Graetz heute, so würde er gewiss nicht so verwundert fragen: Ob denn Kyros wirklich eine Bauurkunde ausgestellt habe? Heute würde jeder Kenner der altorientalischen Verhältnisse dieses a priori voraussetzen. Ja ein biblischer Bericht, der diese Voraussetzung verneint, würde heute gewiss als unmöglich verworfen werden. Auch Marquart (48) findet es selbstverständlich, dass unter 2 ,6 ״מגלה״ eine ״babylonische Keilschrifttafel zu verstehehen sei. Wenn weiter Kosters meint, es sei undenkbar, dass Darius den gesammten Opfercultus zu bestreiten versprochen habe, was selbst der grösste Gönner des Tempels, Artaxerxes, nicht that; so hat er übersehen, dass hier keineswegs vom gesammten Opfercultus die Rede ist, sondern nur von einem speciellen Opfer für das Wohl des Königs, wie dergleichen später in der Römerzeifc wieder üblich waren (Vgl. Meyer Entst. 48). Es ist dies der einfache Wortsinn von 6, 10. Artaxerxes hat später Esra gegenüber viel mehr für den Cultus bewilligt (Vgl. Esra 7, 12—26). Hehemia gegenüber geschieht dies natürlich nicht, weil Keh. solches nicht forderte (Neh. 2, 7—8). Aus eigener Initiative aber derartiges zu thun, hatte der König keine Veranlassung, da er die für Esra gegebenen Bestimmungen noch nicht zurückgezogen hatte. Wenn Kosters ferner sich wundert, dass die Propheten, trotz der Spende des Darius, immer nur von geringen Baumitteln sprechen, so darf nicht unbeachtet gelassen wer-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.