Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1902)
- Article
- Geschichte des Achtzehngebets
- Date
- 1902-09-01
- Page
- Seite 436 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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436 Geschichte des Aehtzehngebets. der Mischnah Geltung, dass mit משיב הרוה ■im Mussaf von Schemini Azereth begonnen wurde;, aber über die Art der Ausführung differieren die Ansichten sehr. Nach der Vorschrift des Gaon Amram verkündet es der Vorbeter zu . j Mussaf, und die Gemeinde beginnt damit zu Minchah. So rief VA i es auch in Speyer der Vorbeter am BeschlusstesTe laut aus1); (jin unseren Gemeinden hingegen ־wird es vor Mussaf ausgerufen, so dass Alle es bereits in diesem Gebete beginnen2). Im Sommer pries man in Palästina Gottes Kraft, wie sie sich im Spenden des Thaues äussert3), was man in Babylonien nicht that. Die tägliche Bitte um Kegen wurde ebenfalls an den verschiedenen Orten zu verschiedenen Zeiten aufgenommen4). In der Provence begann man sie mit dem Monat Marcheschwan5), in Saragossa am 24. November6), wir beginnen es, wie die Vorschrift schon Thaanitk 10 a lautet, sechzig Tage nach dem Aequinoctium im Tiscliri, d. h. am Abend des vierten oder fünften Dezember. Während diese Veränderung den Debergang bildet von den alltäglich vorgenommenen zu den zeitweise eingeschobenen, gelten die folgenden nur für einzelne ausgezeichnete Tage. Am Ausgange des Sabbaths wird beim Maaribgebet in die vierte Benediction die Habdalah eingeschaltet. So lautet schon die Verordnung der Mischnah. Eine feste Formel dafür ist zum ersten Male citiert j. Be1\ V 2 (9 c); die unsrige ist in späterer Zeit aus dieser und andern Talmudstellen (Babli) zusammengesetzt. An Fasttagen ward vom Vorbeter zwischen der siebenten und achten Benediction ein für den Tag passendes ernstes Gebet eingeschaltet. In alter Zeit waren es sieben, später sechs besondere Benedictionen, Schon in den Tagen der Gemara galt der Grundsatz, dass es in Babylonien Fasttage der Gemeinde im eigentlichen Sinne nicht gebe; darum war es schon damals üblich, nur eine Benediction einzuschieben. Dieselbe Entwicklung vollzog sich auch in Palästina. Die Einzelnen durften dieses Stück nicht wie der Vorbefcer als besondere Benediction ף Zunz.R, S. 69. 2) Entsprechend der Aeusserung R. Josua’s Thaanitli 2 b. העובר לפני התיבה ביום טיב האחרון של חג וכלי. 3) Die Unterschiede hei Müller Chili. S. 46. 4) Vgl. schon Thaanith 14 b, 5) K. S. 45. 6) Resp. Simon Duran III 123; danach ist Zunz R. p. 41 zu berichtigen.