Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1902)
- Article
- Geschichte des Achtzehngebets
- Date
- 1902-09-01
- Page
- Seite 432 (sequence 6)
- Language
- German
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432 Geschichte des Achtzehngebets moriides wollte damit aber keine allgemein gütige Bestimmung treffen, sondern bat in seinem Mischneh-Thora (Tefilla IX 2 ff.) die übliche Anordnung gegeben. Eine Ausnahme betreffend die Wiederholung der Tefilla wurde nur mit dem Abendgebet gemacht. Bis auf die aus Sicilien berichtete Abweichung1) wurde am Abend nirgends die Tefilla laut wiederholt. Das hängt mit der Frage nach der Verbindlichkeit des Abendgebets überhaupt zu• sammen, die ebenfalls einen Differenzpunkt zwischen R. Gamliel und R. Josua bildete. Es ist bereits erwähnt worden, dass für die dritte tägliche Tefilla aus dem Opferdienst des Tempels keine Begründung gegeben werden konnte. Gleichwohl hatten einzelne schon in sehr alter Zeit freiwillig dem Sch’ma des Abendgebets auch noch die Tefilla hinzugefügt. R. Gamliel wollte das nun für allgemein bindend erklären, allein R. Josua trat ihm darin entgegen2). Noch die späten Amoräer Abaji und Raba waren über die Verbindlichkeit des Achtzehngebets am Abend geteilter Meinung3), allein die Nachwelt hat übereinstimmeud der Ansicht R. Josua’s beigestimmt4). Allerdings wurde darum nicht etwa die Tefilla am Abend aufgehoben5), sondern nur durch ein Kaddisch von dem übrigen Gebet getrennt, und der Vorbeter musste darauf verzichten, die Abendtefilla zu recitieren. In späterer Zeit ergab sich die Nothwendigkeit anderer Reformen. Ursprünglich war Minchah für Nachmittag, Maarib für die Dämmerungsstunde bestimmt 5 wo die Leute ihr Brot durch Hausieren auf den Dörfern erwerben mussten, sah man sich veranlasst, das Minchah mit dem Abendgebet wenige Stunden vor Nacht zu verbinden, und diese Einrichtung blieb in den christlichen Ländern bestehen6). Aber nicht einmal das ganze ף R. s. 51. 2) Die Aufeinanderfolge der Zeiten in der Mischnah Ber. IV, 1 die von der Tefilla handelt, ־weicht von derjenigen in 1,1. 2, die das Sch’ma besprechen, ab. Aus der Fassung von IV, 1 ist deutlich ersichtlich, dass die Mischnah ursprünglich die Gebete nach den Opfern festsetzte, dass der heutige Wortlaut erst im Sinne des K. Gamliel eine Bestimmung über die Abendtefilla erhielt; vgl. Weiss דד 1״ד II 76. 731. 3) Ber. 27 b. 4) Schon Amram Gaon, vgl. Tos. Ber. 4 b s. v. דאמר. *) RABN No. 169 sagt: da, wo es einmal üblich ist, wie in unseren Gemeinden, ist es unbedingte Pflicht; Semag, Geb. 19, erklärt, es sei nur insofern freiwillig, als man es schon bei unbedeutenden Hindernissen aufgeben könne; nur Eschkol I, 60 ist für den Grundsatz תפלת ערבית חובה. eJ Zunz li, S. 8.