Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1902)
- Article
- Geschichte des Achtzehngebets
- Date
- 1902-09-01
- Page
- Seite 430 (sequence 4)
- Language
- German
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430 Geschichte des Achtzehngebets. gebraucht ist, selbst da, wo die zugrundeliegende Bibelstelle die Einzahl hat1), sowie dort, wo es sich um eine Bitte des Einzelnen handelt und die Singularform angebrachter wäre, wie es besonders bei den Benedictionen um Einsicht, Busse und Verzeihung auffallend ist2). Die Gemeinde pflegte dem Yortrag still zuzuhören und sich nur an bestimmten Stellen mit dem Yorbeter zu verneigen3). Hingegen betete sie nichts mit ihm; um so mehr Aufsehen erregte es, dass R. Jehuda die ersten zwei der zur Keduschah gehörigen Verse mit demselben mitsprach4). Hingegen fielen die Zuhörer am Ende jeder Benediction mit ,.Amen״ ein. Nur im Heiligthum, wo jedenfalls eine Zeit lang das Tetragramm ausgesprochen wurde, kam als Responsion der Gemeinde 5ג׳ ש׳ כ׳ מ, ל' ף) zur Anwendung. Durch R. Gamliel wurde nun allen Israeliten die Pflicht auferlegt, das Gebet zu verrichten. Das war zunächst eine bedenkliche Forderung an den gemeinen Mann, dass er die Tefilla in der festgesetzten Fassung auswendig beherrschen sollte. Allein wenn dies auch das Endziel gewesen sein mag, das R. Gamliel vorschwebte, so ging zunächst seine Yerordnung doch nicht so weit; vielmehr erklärte er die Verpflichtung zum Gebete für erfüllt, wenn man im Gotteshause der lauten Tefilla des Vorbeters andächtig gefolgt war. Seine Zeitgenossen, R. Elieser und R. Josua, traten jedoch seiner Meinung entgegen. Dieser wollte eine kürzere Formel, die den Inhalt aller achtzehn Benedictionen wiedergiebt, eingeführt wissen, jener wollte die Fassung der Tefilla dem Betenden überlassen, sie überhaupt nicht behördlich und bindend festsetzen6). Doch stellten sie die Forderung, dass ein jeder sein Gebet auch wirklich leise spreche, dass es nur für den ganz Unfähigen (שאינו בקי) statthaft sei, sich mit dem lauten *) Vgl. Jer. 17, 14 and Ben. VIII; Jes. 1, 26 a. Ben. XI. 2) Graetz a. a. O. S. 467. Das daselbst gebrachte Beispiel von לשים חלקנו jedoch ist nicht ganz zutreffend, da dort im Zusammenhang einer Eulogie nationalen Inhalts die Pluralform erwartet werden muss. Ferner vergleiche man im Gegensatz zur Tefilla das Stück המפיל, wo überall die Einzahl gebraucht ist. *) Tos. Ber, 1, 9 (S. 2). 4) a. a. O. 6) a. a. O. VII, 22; Ta’anit 16 b. 6) Vgl. Ber. IV, 3 und den Talmud z. St.; in jer. Ber. 8a heisst es ר׳ אלעזר היה מתפלל תפלה חדשה בכל יום; die Auseinandersetzung über die Verbindlichkeit der lauten Tefilla s. Rosch ha־Schana 34 b und Tos. das. Ende.