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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1902-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1902) · p. Seite 331

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
46 (1902)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1902)
Article
Geschichte des Achtzehngebets
Date
1902-07-01
Page
Seite 331 (sequence 2)
Language
German
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Geschichte des Aehtzehngebets. 331 Die Geschichte des Achtzehngebets umfasst einen Zeitraum von mehr als zweitausend Jahren und ist auch heute noch nicht beendet. Der Zeitraum wirklicher Entwickelung ist darin verhäitnissmässig kurz. Das Achtzehngebet als solches war, von ein er Aenderung abgesehen, eine Generation nach der Zerstörung des zweiten Tempels bereits abgeschlossen. So lange es freilich keine geschriebenen Gebete gab, waren sein Text und sein Umfang schwankend. Erst mit dem Abschluss des Talmud dürfen wir die Stammgebete, deren wir uns noch heut bedienen, und die wichtigsten Variationen derselben im wesentlichen als festgestelLt ansehen. Allein es hat Jahrhunderte gedauert, bevor diejenige Gebetordnung, der wir im babylonischen Talmud begegnen, sich befestigt hat; zu einer abgeschlossenen, d. h. unbeweglichen Form hat man sie weder verhärten können noch wollen1). Die Scheidung der Riten und die Ausbildung besonderer gottesdienstlicher Gebräuche in den einzelnen Ländern brachten Abweichungen auch in der Tefilla mit sich, die zu grossen Verschiedenheiten führten. Schon der Gaon Saadja hatte, wie Zunz2 *) ansführt, sich zur Ausarbeitung einer Gebetordnung entschlossen, weil er gefunden, dass man weglasse, hinzufüge und abkürze, dass manches ganz verschwunden oder nur noch in der Privatandacht üblich sei. Die Zahl der geschriebenen Gebetbücher, deren Dasein zur Zeit des Tract. Soferim schon als sicher vorausgesetzt werden muss8), mehrte sich rasch und mit ihnen die Verschiedenheiten. Ganz naturgemäss waren die Erklärer und CodificatoreD, welche in späterer Zeit die Gebetordnung behandelten, bestrebt, die ihnen geläufige Landessitte mit den in jener vorgeschriebenen Normen in Einklang zu bringen, und trugen so vielfach zur Ausbildung von neuen Abweiohungen bei. Dieser zweite Abschnitt, in dem freilich von einer Entwickelung nicht mehr gesprochen werden kann, schliesst mit der Abfassung des Schulchan Aruch durch R. Josef Caro. In diesem Codex, der für die gesammte Judenheit maassgebend geworden ist, wurden die verbindlichen Formen der Benedictionen unter Berücksichtigung der historischen Entwickelung inhaltlich festgesetzt. Allein zu einem unbestrittenen Text ist, wie bereits gesagt, die Tefilla niemals gelangt4 *). Die wichtigsten Ritus-Verschiedenheiten haben sich *) Zunz, Ritus, S. 2. 2) Ritus, S. li. s) Das. S. 18• *), Vgl. Abudr. hei Zunz, G. V.a, S. 882, Monatsschrift, 46. Jahrgang. 21

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