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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1902-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1902) · p. Seite 268

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
46 (1902)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1902)
Article
David Oppenheim als mährischer Landrabbiner
Date
1902-05-01
Page
Seite 268 (sequence 7)
Language
German
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268 David Oppenheim als mährischer Landrabbiner. hierinnfalls geschehen, das ist eine Zeitliche Notwendigkeit gewesen,״ Damit war auch die Verstimmung, welche zwischen den beiden Amtsgenossen geherrscht hätte, beseitigt. Issachar Baer Frankfurter durfte, als Landrabbiner von Kremsier die gefassten Synodalbeschlüsse durch Namensunterschrift mit bekräftigen; aber den Vorrang in der Unterzeichnung musste er doch dem jüngeren Oollegen von Nikolsburg überlassen, und später, nach der wenige Jahre darauf (1696) erfolgten Amtsniederlegung Issachars, hat David Oppenheim stets nur allein und ausdrücklich als Rabbiner des ganzen Landes die auf den Landesversammlungen beschlossenen Ordnungen bestätigt, ein Recht, welches seine Nachfolger dann ohne Weiteres übernahmen1). Haben vielleicht Misshelligkeiten dieser oder ähnlicher Art Issachar Baer Frank״ furter zu seinem plötzlichen Amts verzieht getrieben2)? Denn dass es an solchen auch sonst nicht fehlte, erweist ein anderer Beschluss der damaligen Kremsierer Synode, welcher sich in scharfen Worten darüber beklagt, dass verschiedene Personen Spaltungen in ihren Gemeinden hervorriefen, die Obrigkeit grundlos mit Prozessen belästigten und so wenig Achtung vor der rabbinisehen Gerichtsbarkeit bezeugten, dass sie mit Umgehung derselben ihre Klagen alsbald bei ihrer Herrschaft vorbrächten; solche Missachtung sollte fortan mit ansehnlicher Geldbusse bestraft werden, die auch dann erlegt werden müsste, wenn eine Appellation vom rabbinisehen Gericht an die herrschaftliche Grund-Obrigkeit als unbegründet von dieser zurückgewiesen würde. Auch David Oppenheim lernte derartige Unannehmlich״ keiten kennen. Widersetzlichkeit und Unbotmässigkeit trübten ihm manche Stunde seines Nikolsburger Aufenthaltes, und die Appellationen gegen seine unbestechlich strengen Ent- Scheidungen in der rabbinisehen Gerichtsbarkeit ergingen so zahlreich an die fürstliche Herrschaft, dass sich Fürst Leopold Ignatz von Dietrichstein, welcher seit 1698 seinem Vater als Reichsfürst und Herr von Nikolsburg gefolgt war, im Jahre 1700 durch öffentlichen Anschlag in den Gemeindesynagogen die fernere Behelligung mit solchen *) Vgl. daselbst die Unterschriften unter den Ordnungen der späteren Synoden. 2) Frankl-Grün, III, S. 8 bemerkt selbst, dass die Sehnsucht nach dom heiligen Lande, in welches Issachar später pilgerte, es allein wohl nicht gewesen sei, die ihn zur Niederlegung seines Amtes bestimmt habe.

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