Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1902)
- Article
- David Oppenheim als mährischer Landrabbiner
- Date
- 1902-05-01
- Page
- Seite 267 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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David. Oppenheim als mährischer Landrabbiner. 267 (Fürsten Hirinfahls gewillfahrt werde, dan er es gegen der Juden gemein anderweitig ersezen kan, im fahl Keine Erhebliche Ursach darwider vorhanden sein möchte. Wien, den 18 May 1692. Ferdinand Fürst von Dietrichstein. 3. Antwortschreiben des David Oppenheim an den Fürsten. (Ohne Datum. Abschrift nach dem Original.) Gnädigster Fürst undt Herr, Euer Hochfürstl. Ge * naden an Mich abgelassene gnäd. Zeillen undter dem 18. Junich (?) habe durch dero Haubtmann underthänigst Erhalten, umb welches Zueschreiben Mich underthänigst gehorsamb bedanckhe. Nun habe ich das Hochfürstl. Liechtensteinische Genädigste Verlangen, dass die Landt Eltisten zuesamben Kunfft, welche in Ettliche wochen gehalten wirdt, zur Budschwitz sein möge, auch dem hiessigen Landt Eltisten undt Landts Ein Nehmber beygebracht, Seinen wür also zugleich Ein Höllig darob, zur Vollziegung Hochgedachte Fürst!. Liechtensteinische genädige Meinung unsseren Embstigen fleiss besser Miglichem darbey anzuwenden, wie denn nnss allezeith zue dero Hochfürstl. Genaden Geschafften und zue forderist Euer Hochfürstl.. Genaden underthänigst Gehorsamb Empfehlen. Euer Hochfürstl. Genaden Undterthänig Gehorsambister Dawidt Oppenheimer landt Rbiner. Trotz dieser Yerhandlungen scheint jedoch die Ver- Sammlung in Butschowitz nicht stattgefunden zu haben; wie die mährischen Landesstatuten berichten1), wurde sie vielmehr erst im folgenden zweiten Jahre am 20. Februar (25. Schebat) 1694 und doch in Kremsier abgehalten. Aber es war nur ein scheinbarer Sieg, den die Widersacher David Oppenheims errungen hatten. Denn gerade auf dieser Synode wurde ihm eine förmliche Ehrenerklärung zu teil, indem der Beschluss gefasst wurde, ״dass keine gantze Yerneuerungs- Versammlung auf demjenigen Orth, wo der Land-Rabiner seinen Sitz habe, vorgenommen werden solle“ 5 ja ausdrücklich wurde noch die Entschuldigung hinzugefügt: ״was bereits 1j Wolff, S. 108 ff.