Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1902)
- Article
- Einiges über die Taqanot Schum
- Date
- 1902-05-01
- Page
- Seite 259 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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259 .תקנת ש1'ם Einiges über die וגם לא יהא אדם רשאי להשליך גט לאשתו בלא רשות ■הג׳ קהלות ובשאר מקומות בלא רשות קהלו. ואם יעשה יהא הנעל והסופר והעדים בחרם45). ולא יאמר אדם לחנה ממזר או פסול משפחה. וגם גזרנו להביא המעשר ׳כפי מה שיאמרו הקהל46). ובמקום ׳שאין מספיקין במה שנותנין ללמד תינוקות יקהו ממה שמניהין iS) Bei MHAM1 u. m heisst es dafür: ולא יהא אדם רשאי לורוק גט לאשתו כי אם ברשות שלשה קהלות ואם יעשה יהא הבעל והסופר והעדים.בנידוי כאשר תקן ר״ג מאיר הגולה. Hier haben wir zwei charakteristische Verschiedenheiten in den Beschlüssen der Synode zu Mainz 1220 und denen zu Speyer 1223 zu beachten, welche Beide das Yerbot eines גט בעל כרחד. zum Gegenstände haben. Ia den Mainzer Beschlüssen fehlen die Worte ובשאר מקומות בלא רשות קהלו; dagegen fehlen in den Beschlüssen zu Speyer die Worte כאשר תקן ר״ג מאיר הגולה. Die Erklärung dafür ist darin zu suchen, dass Rabenu Gersom seine Verordnung גט בעל כרחה nur für die drei zusammenhängenden Gemeinden. Mainz, Worms und Speyer erlassen hat und die Ausnahme nur bei Zustimmung dieser drei Gemeinden gestattete. Dabei blieb es auch bei der Erneuerung dieser Tekana in der Synode zu Mainz, wie es auch heisst כאשר תקן ר״ג מאיר הגולה♦ In der späteren Synode zu Speyer wurde diese Tekana auch auf die anderen Gomeinden ausgedehnt und damit eine Aenderung der ursprünglichen Forderung des R. Gersom für die Ausnahme insofern vorgenommen, als es für die drei Gemeinden, כ׳ הקהלוח, bei der alten Tekana des R. Gersom verblieb, und als für diese drei Gemeinden להתיר גט בע-״כ weiter die Zustimmung der drei Gemeinden als erforderlieh erkannt wurde, während für andere Gemeinden, auf welche jetzt das Yerbot eines גט בעל כרחה überhaupt erst erweitert wurde, schon die alleinige Zustimmung der eigenen Gemeinde zur Zulassung einer Ausnahme als genügend erklärt wurde. Mit Rücksicht auf diese wesentliche Aenderung ist auch der Hinweis auf die Tekana des רבנו גרשום מאה״ג bei der zweiten Synode unterblieben. Yergl׳. meine Abhandlung ״die Tekanot des R. Gersom“ in der ״Jubelschrift zum 70 ten Geburtstage des Dr. Israel Hildesheimer“ 1890, p. 43 ff. Ich halte meine dort ausgesprochene Meinung in allem aufrecht, nur nicht die über den Werth der Handschrift des צדר. לדרך, die ich jetzt besser erkenne, und dom entsprechend halte ich. jetzt die Bestimmungen für die beiden Tekanot von ש׳תי נשים und גט בע״ב auch nicht für verschieden, sondern für ganz gleich. S. auch die Einleitung. S. 241. 46) Fehlt in den Mainzer Beschlüssen hei MHRMr u. m, findet sich jedoch weiter unten חרם תקנות הקדילות am Ende, und zwar in folgender Form : תקנח שלא לסרב ליככם בחרם להרים מעשר ואהד יכריח לכלם אם יש מניין בעיר אך לא יהידדגבאי אם לא רצו האחרים וקודם ר״גמ״ה הייתה ור״גמ״ח תיקן לחדשה בבל שנה♦ Damit ist auch erklärt, warum sie in die Beschlüsse der Mainzer Synode nicht aufgenommen wurde; der Grund dafür ist der, dass man sie ohnedies alljährlich zu Mainz, dem Sitze des R. Gersom, erneuert hat. Hier wurde die Tekana auch auf andern Gemeinden erweitert. 17: