Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1902)
- Article
- Einiges über die Taqanot Schum
- Date
- 1902-05-01
- Page
- Seite 258 (sequence 20)
- Language
- German
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258 Einiges über die שרים fUpD» וגם גזרנו בבל נישואין [שיתנו] שומר יהודי, שלא יניחו43) להשליך מים ליורה שיש להם לאכול בשבת, ולא יעשו שום איסור רק הכל בהיתר44). Simson nicht mehr gelebt; denn sonst wäre er von Alcharisi nicht an den beiden Orten seines Aufenthaltes, sowohl zu Jerusalem als zu Acco, übersehen worden. Nehmen wir nun an, dass R. Simson im Jahre 1215 ,תתקע״ד aus dem Leben geschieden ist, so finden wir auch die Erklärung für ,die im סדר הדליות gebrachte und von dem Verf. mit Recht bezweifelte, irrthümliche Angabe, dass R. Simson im Jahre ,תתקל״ך gestorben sei. Hier besteht der Irrthum bloss darin, dass ע mit ל verwechselt wurde. Für תתקל״ה muss es heissen יתתקע״ה Ist also R. Simson aus Sens vor 1216 in hohem Alter gestorben, - so kann sein viel älterer Lehrer R. David aus Münzenberg sicherlich um diese Zeit nicht mehr gelebt haben. R. David aus Miinzenberg, hat also an den Synoden von 1220 oder 1223 nicht theilgenommen. Das beweist auch die Angabe im Texte der תקנות im^ Resp, des Meir aus Rothenburg bei MHRMm Nr. 10, sowie des צדה לירך,, wo im Jahre 1223 תתקפ״ג gesagt wird, dass die Tekana in Betreff der Jebama von ״unserem Lehrer״ R. David aus Münzenberg schon längst, und, nach צדה לדרך genauer, schon im Jahre 1196 נ" ו ergangen war. Das sagt doch, deutlich genug, dass derselbe nicht zu den Mitgliedern und den Unterzeichnern der Beschlüsse der Synode gehörte. Was aber die Unterschrift דוד בן קלונימום betrifft, so muss David ben Kalonymos nicht gerade den aus Speyer und Münzenberg bezeichnen. Nach MHRMr, ed. Prag, Nr. 872 muss es auch einen anderen David ben Kalonymos zu Worms gegeben haben. Ein David ben Kalonymos und R. Elieser ben Jehuda (der bekannte Yerfasser des ׳ הרוקחD aus Worms) beantworten zusammen eine Anfrage, welche von R. Baruch b. Samuel an sie gerichtet war. Diese Antwort beginnt mit den Worten כן נראה בעינינו und hat am Schlüsse beide Unterschriften. Beide hatten demnach ihren Wohnsitz an demselben Orte, zu Worms. Dieser David dürfte der Oheim des R. Elieser aus Worms gewesen sein, nämlich der Bruder seines oft genannten Vaters R. Jehuda ben Kalonymos ben Mose, während R. David aus Münzenberg und urspünglich aus Speyer, Sohn des Kalonymos b. Meir b. Kalonymos des alten gewesen (S. Zunz, Litteraturg., p. 325). Somit wäre die Meinung Asulai’s, dass David b. Kalonymos mit David aus Münzenberg nicht identisch sei, begründet, gegen Gross, Revue des etud. juiv. VI, p. 184, Note 1. Die Unterschrift könnte übrigens ursprünglich Kalonymos ben David aus Münzenberg gelautet haben und später in den bekannteren David ben Kalonymus verschlimmbessert worden sein. Kalonymos ben David aus Münzenberg wird im MHRMr Nr. 7 genannt, wo מורידבורק iu לנציבורק]^ ändern ist. S. Gross ds. p. 188 Note 4. Ygl. übrigens auch A. Epstein in der M. S. Jahrg. 39, S. 451. 43) Für שלא יניחו muss es heissen ושלא יניחו; denn der Plural von יניחו gestattet nicht die Beziehung auf den שומר♦ /4) Die Worte ולא יעשו שום איסור רק הכל בהיתר fehlen bei MHRMr u. m. Sie sind aber nöthig zur Begründung der Verordnung der Ein- Setzung eines שומר bei a 11 e n Hochzeiten בבל נישואין, also auch bei solchen, die nicht am Freitag stattfinden, und wo Vorsorge für den Sabbatli zu. treffen ist. Sie wollten vielmehr damit einer תערובת איסור והיתר beim' Hochzeitstrubel Vorbeugen.