Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1902)
- Article
- Einiges über die Taqanot Schum
- Date
- 1902-05-01
- Page
- Seite 247 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829760-2829764-2883918--31374-2883990- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Einiges über die 247 .תקנות. שלם Wanderung gezwungen und in Roth und Elend getrieben wurde1). Mit Hilfe des Herzogs Otto und des Königs wurden sie später wieder in ihre Rechte eingesetzt. Unter den Yertriebenen befand sich auch R. David ben Kalonymus, der aber seinen dauernden Wohnsitz alsdann in Münzenberg nahm und nicht mit den Anderen wieder in seine Yaterstadt zurückkehrte. Fortan wurde er auch in der Regel nach seinen neuen Wohnsitz Münzenberg2) genannt. Es wurden aber noch ausserdem an vielen Orten viele Juden von den durch die Kreuzfahrer aufgeregten Massen getödtet und dadurch die Zahl der Witt wen erhöht. Unter diesen Umständen war die Lage der jung en kinderlosen Wittwen besonders traurig, weil die allgemeine Verarmung den Schwager zur Ausbeutung der hilflosen verwittweten Schwägerin verführte, wenn sie der Chaliza bedurfte. Diese Notk der Zeit war für R. David ben Kalonymus die Veranlassung, mit seiner Verordnung zu Gunsten der unglücklichen, kinderlosen Wittwen einzutreten. Damit findet die Zeitangabe des Jahres 1196 תתקנ״ו im צדה לדרך jn den Zeitverhältnissen ihre volle Begründung und auch dafür, dass diese Verordnung gerade von R. ]David b. Kalonymus aus Speyer ausgegangen ist. Vielleicht sind auch noch manche andere der Zeit entsprechende Verordnungen von ihm oder einer Vereinigung von Gelehrten mit ihm gleichzeitig ergangen. Darauf scheint auch der Schluss der Verordnungen bei MHRMr und m. hinzu weisen, welcher lautet:וחדשנו עתה בתתק״ף. לפרט מה שתקנו קדמונים מקדם לפני כמה שנים. Die Angabe לפני כמה שנים deutet an, dass diese Verordnungen wohl vor einer längeren Reihe von Jahren ergangen waren, aber doch nicht in einer längst .vergangenen Zeit. Damit würde also das Jahr 1196, also 24 Jahre vor der Synode zu Mainz, gut stimmen. Jedenfalls ist der Erlass einer Verordnung in Betreff der Jebama durch R. David ben Kalonymus in älterer Zeit durch zwei von einander unabhängige Zeugnisse des R. Meir aus Rothenbürg und des Verfassers des צדה לדרך bezeugt. Es ist daher nicht auffällig, dass man bei der Erneueruag derselben Tekana .1) Dies© Ereignisse haben nach Ephraim aus Bonn in Em. ha-Baclia, ed. Wiener, S. 13, im Adar 4956 1196 stattgefunden. Yergl. dagegen Aronius Reg. Nr. 837, wonach dieselben sich ein Jahr vorher 1195 abgespielt haben müssten. 2 ׳) Also Münzenberg in Hessen und nicht Münzburg, vgl. Gross: Revue des et. juiv. YI, 183 ff.