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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1902-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1902) · p. Seite 244

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
46 (1902)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1902)
Article
Einiges über die Taqanot Schum
Date
1902-05-01
Page
Seite 244 (sequence 6)
Language
German
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IRI
…/2829132-2829760-2829764-2883918--31371-2883987
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244 Einiges über die תקנות שו״ם♦ Nr. 10 unter der Uebersehrift תקנת קהלות .שו״ם שנתחדשה שנת קט״א לפרט mitgetheilt wird. Diese ist wesentlich nur eine spätere Erneuerung der bei MHRMm. unmittelbar vorher angeführten Tekanot der drei Gemeinden שדם♦ Der Hinweis im צדה לדרך auf eine bereits vorher in Betreff der Tekana mitgetheilte תקנה kann sich aber nicht auf die Erneuerung derselben im Jahre קמ״א zu Mainz, sondern nur auf die bei MHEMm. unmittelbar vorher gebrachte aus dem Jahre 1223 תתקפ״ג beziehen. Das beweist der gleiche Schlusssatz bei MHRMm. daselbst und im צרה לדרך hier. Der Schlusssatz bei MHRMm. lautet : כך קבלו כל הקהלות ע״פ החרם שנתנו בכל הקהלות ע״ם מורנו ד דוד und ebenso heisst es im כך קבלו יכל :צדה לדרך הבהלות וכר ע״פ מה״ר דוד מאיינצבורג. Diese תקנה selbst ist in ihrem *Wortlaut auch in den Verordnungen der Versammlung zu Mainz aus dem Jahre 1220 תתק״ף bei MHRMr. und m. zu finden. Hur fehlt bei diesen der Schlusssatz כך קבלו וכו׳. Wir haben also diese Tekana in die Verordnungen des צדה לדרך einzuschieben zur Ausfüllung der Lücke, welche hier mit dem Hinweis auf die vorherige Erwähnung gelassen wurde. Dass diese auf dem bezeichneten Blatte sich nicht findet, ist nur auf ein Versehen oder eine Verwechslung des Schreibers zurückzuführen. 5. Nun haben wir aber auf zwei neue Daten zu achten, denen wir für dieselbe Verordnung in Betreff der Jebama begegnen. Das eine Datum ist bei MHRMm., das uns für den Erlass dieser Verordnung die Jahreszahl תתקפ״ג 1223 angiebt, und das andere ist die Jahreszahl נ״ו — damit ist 1196 תתקנ״ו gemeint, — um welche Zeit diese Ver- Ordnung vorher durch R. David aus Münzenberg ergangen sein soll. Die Jahreszahl 1223 — תתקפ״ג bei MHRMm. bezieht sich nicht bloss auf die dort angeführte Tekana betreffend die Jebama, sondern auf eine Synode, von welcher mehrere Verordnungen ausgegangen sind, und unter anderen auch die betreffend die Jebama. Das ist aus den einleitenden Worten klar ersichtlich. Es heisst nämlich : בתמוז בתתקפ״ג לפ׳ נועדו רבותינו ז״ל תקנת[ם] וגם ציודנו לשמור תקנתינו שהיבם וכר. Das Wort וגם beweist, dass es sich hier um eine Verordnung handelt, weiche nur einen Theil der Verordnungen bildet, welche in jener Synode beschlossen wurden. Das Ganze ist ein wörtlicher Auszug aus einer Verordnung, welche mit anderen Verordnungen von jener Synode ausgegangen ist. An der

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