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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1902-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1902) · p. Seite 242

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
46 (1902)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1902)
Article
Einiges über die Taqanot Schum
Date
1902-05-01
Page
Seite 242 (sequence 4)
Language
German
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IRI
…/2829132-2829760-2829764-2883918--31369-2883985
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242 Einiges über die ׳D"1®'iYDp/V sprechend, dicr Zustimmung sämmtlicher drei Gemeinden erforderlich ist, während für die anderen Gemeinden die Zu« Stimmung der eigenen Gemeinde (רשות קהלו) * genügt. Diesei Neuerung angemessen, fehlt auch im צדה לדרך der Zusatz כאשר תקן־ר״ג מה״ג". Ferner heisst die Tekana betreffend die Schechita bei MHRMr. und m.: ולא ישחוט ולא יבדוק שום אדם אם לא ינסהו הרב ובני הכפרים ילכו לחזור לפני הרב", Dagegen im "ולא ישחופז' ולא יבדוק שום אדם אם לא ילך לפני רב או :צדה לדרך בקי ללמדו ובני הכפרים ילכו לחזור לפני הבקי. Die beiden MIIRM fordern die Approbation des Schocket nur von dem Rabbiner. Der Sachkundige (בקי) wird nicht genannt, weil jene Tekanot nur die drei Gemeinden, womit immer Mainz, Worms und Speyer gemeint sind, und die naheliegenden Dörfer im Auge haben. In diesen Gemeinden war man nicht darauf angewiesen sich mit der Licenz und Approbation eines bloss Sachverständigen (בקי) zu begnügen, weil es daselbst immer einen Rabbiner (רב) gab. Dagegen begnügt sich die Tekana im צדה לדרך auch mit der Approbation eines Sachverständigen (לפני רב או לפני בקי), weil sie damit auch die anderen Gemeinden berücksichtigt, die keinen Rabbiner (רב) haben. Im Uebrigen heisst es auch im צדה לדרך ausdrücklich, im An- Schluss an die Tekana betreffend die Chaliza: כך קבלו כל הקהלות, was bei MHRMr. und m. fehlt. Dem entspricht auch die Ueberschriftim ״תקנות הקהלות מאשכנז״ :צדה לדרך während diese Ueberschrift bei beiden MHRM. fehlt, und dafür die Worte תקנות רג׳ מאור הגולה als Ueberschrift haben1). Diese sind nur für die drei Gemeinden und ihre Appendices bestimmt, jene denken an die deutschen Gemeinden. 3. Bemerkenswert ist ferner eine Verschiedenheit in der Angabe des Ortes für die Versammlung der Synode. Die Verschiedenheit besteht zunächst allerdings nur darin, *) Bei MHRMr. fehlen zur Stelle auch diese Worte und somit jegliche Ueberschrift. Das liegt aber nur daran, dass die Tekanot bei MHRMr. nicht an der richtigen Stelle und nur als Nachtrag gedruckt sind, ,während Resp. N1*. 1019 (תתיי״ט) nur die drei Worte enthält תקנות דבינו גרשם, Die nach getragenen Tekanot gehören also dorthin. Wohl ist diese Ueberschrift für den ersten Theil nicht richtig, da die Mainzer Synode sich doch nicht eigentlich mit den Tekanot des R. Gersom beschäftigte und am Schlüsse sogar aussehliessend auf sie hinweist: לבד תקנות המאור הגדול ר׳ג מאוד הגולה ב״ר יהודה שהן הרבה מאד'; aber diese Ueberschrift ist gewählt mit Rücksicht auf die ganze folgende Sammlung der Tekanot, die in den weiteren Stücken viele alte Tekanot des R. Gersom enthalten.

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