Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1902)
- Article
- Einiges über die Taqanot Schum
- Date
- 1902-05-01
- Page
- Seite 241 (sequence 3)
- Language
- German
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Einiges über die 241 ..תקנות■ שן״ם־ die nur bei MHRM. r. u. m.1) zu finden sind, während eine Anzahl neuer תקנות im צדה לדרך sich findet, die in den beiden MHRM. fehlen. Diese Letzteren hat Güdemann auf Grund der Mittheilungen Halberstam’s bereits hervorgehoben und behandelt2). Wir heben aber noch Einiges hervor, was uns für die Beurfcheilung dieser תקנות von Bedeutung zu sein scheint. Wir bemerken : 1. Die Verschiedenheit in der Einleitung der Tekanot. Bei MHRMr. und MHEMra. werden dieselben eingeleitet mit den Worten: ״צץ המטה ופרה הזדון והחמס קם למטה הרשע 'ואין נושע וכבר אין עין השע וקול שועת מיללת בת עמנו באתה באזנינו ונתקשרנו וכד׳, während der Anfang im צדה לדרך lautet: ״נחנו נזרנו בתפיסת חפץ וכר״. Der Hinweis der ersten Version auf die Noth der Zeit und den Hilferuf des leidenden Volkes erscheint uns zur Begründung für den Zusammentritt der ersten grossen Synode zu Mainz als natürlich und acht und spricht daher auch für die Originalität und Priorität der Version der Tekanot bei MHRMr. und m. gegen die im צדה לדרך. 2. Einzelne kleine Veränderungen in solchen Tekar!ot, die in beiden Versionen enthalten sind, zeugen im צדה לדרך von einer Erweiterung der ursprünglichen Tekanot, welche für den Kreis der drei Gemeinden Mainz, Worms, Speyer bestimmt waren, auch auf andere Gemeinden und eine Berücksichtigung dieses weiteren Geltungsbereichs der Tekanot. So heisst es bei dem Verbot der gewaltsamen Scheidung der Ehefrau bei MHRMr. und in. : ולא יהא אדם רשאי לזרוק גט לאשתו כ״א ברשות שלשה קהלות ואם יעשה הבעל והסופר י.והעדים יהיו בנידוי כאשר תקן דג מא״ה. Dagegen im ז צדה לדרך וגם לא יהא אדם רשאי להשליך גט לאשתו בלא רשות הג׳ קהלוה. ובשאר מקומות בלא רשות קהלו ואם עשה יהיו הבעל והסופר והעדים בחרם. Während also bei MHRMr. und m. die Verordnung nur für die drei Gemeinden gilt, und zwar entsprechend der alten Tekana des R. Gersom, wie ausdrücklich bemerkt wird; wird die Tekana im צדה לדרך auch auf andere Gemeinden erweitert, aber mit dem Unterschiede, dass für die drei Gemeinden, der ursprünglichen Tekana des R. Gersom ent-!) Ich bezeichne fortan R. Meir b. Baxuch aus Rotlienburg MHRMr., dagegen R. Mose Münz MHRMm. 2) Güdemann, Gesell, des Erziehungswesens etc. in Frankreich und Deutschland, Wien 1880, p. 259 ff. Monatsschrift, 46. Jahrgang. 16