Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1902)
- Article
- Der Wormser Judenrath
- Date
- 1902-03-01
- Page
- Seite 168 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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168 Der Wormser Judenrath. Der Monatsvorsteher. 1. Der Monatsvorsteher wird am Neumondstage zur Vorlesung der Perikope ובראשי חדשיכם aufgerufen. Giebt es zwei Neumondstage, so wird er za dieser Perikope am zweiten, und nicht am ersten Tage aufgerufen. Gleich nach der Yorlesung beginnt die Amtstätigkeit des Monatsvorstehers. Er hat sich den ganzen Monat über um die Angelegenheiten der Gemeinde zu kümmern. Er verfährt nach dem feststehenden Brauche [in der Gemeinde], wenn es einen solchen gibt, wenn nicht, und bei unvorhergesehenen Vorkommnissen in der Gemeinde, versammelt er durch den Schammas die Vor- Steher in ihr Versammlungshaus, d. i. [zunächst] in den inneren Hof vor der Synagoge, wo ein zur Sitzung der Vorsteher bestimmter Platz, ישיבה genannt, vorhanden ist1). Ist es eine wichtige Angelegenheit, welche Ueberlegung in einem geschlossenen Raume erheischt, so geht er mit ihnen in die Gemeindestube, um mit ihnen die Sache zu berathen. Ist die Sache eine dringende, so lässt er durch den Schammas die Vorsteher während der Eidesleistung im Hofe des Bischofs, wie oben Paragraph (die Zahl fehlt), kommen. Zuweilen befiehlt er ihnen unter Strafe zu kommen, damit sie sich rasch versammeln. In den meisten Fällen versammelt er sie beim Verlassen der Synagoge, Morgens oder Abends. Der Schammas ruft^ bevor man aus der Synagoge geht; Der Vorstand (קהל) bleibt! Der Monats-Vorsteher legt ihnen die Angelegenheit vor, und befragt einen jeden um seine Meinung. Der Vorsteher, der im nächsten Monat zu amtieren hat, gibt seine Meinung zuerst ab, dann dessen Nachfolger, und in dieser Ordnung [äussern sich] sämmtliche Vorsteher. Der Monatsvorsteher gibt seine Meinung immer zuletzt ab. Der Beschluss wird nach der Mehrheit der Meinungen gefasst. Im Falle sich die Meinungen gleich gegenüberstehen, wenn 6 frei und 6 schuldig sprechen, oder 6 bejahen und 6 verneinen, so sind jene 6 Vorsteher besitzen von ihm ein Portrait,, in der Tracht! welche den Judenbischöfen eigen war. — Die Schrift de episcopo IJJdaeoum Wormatiensium von S. Joh. Thad. Müller ist mir unzugänglich. Gengier a. a. 0. S. 175 nennt Fr, Janson als Verfasser dieser Schrift, welche eine Heidelberger Doctordissertation von 178& ist. *) Er meint wahrscheinlich den viereckigen Platz im Hofe der Synagoge, der an das Gemeindehaus stösst, und dessen Bestimmung ich früher nicht kannte, s. Monatsschrift 40, 515.