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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1902-03-01 · Heft 3-4 (März 1902) · p. Seite 167

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
46 (1902)
Issue
Heft 3-4 (März 1902)
Article
Der Wormser Judenrath
Date
1902-03-01
Page
Seite 167 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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Der Wormser Judenrath. 167 bekommt ein anderer Vorsteher die Majorität, so bleibt er Judenbischof. Aber in meinen Jahren sah ich nur denjenigen gewählt, der zuerst Vorsteher war, 2. Bei Versammlungen der Vorsteher sitzt der Judenbischof obenan, wenn nicht der Iiabbiner zugegen ist. Ist aber der Rabbiner anwesend, so sitzt dieser obenan, und der Judenbischof sitzt an seiner Seite1). Der Judenbischof wird zu folgenden gewählten Perikopen aufgerufen: Sabbat Bereschit zu'ויכלו; im Abschnitte ויחי zu לישועתך קיויתי; und im Abschnitte בשלח zum Liede. Er hat zwei Stimmen wie weiter Kapitel (die Zahl fehlt) angegeben ist, 3. Man wählt keine Vorsteher und keinen Judenbischof, solange nicht 30 Tage nach dem Ableben seines Vorgängers um sind. Das Verfahren bei der Wahl des Judenbischofs, der Eidesleistung im Hofe des Beschofs, dem Gastmahl u. s. w., ist dem Verfahren hei der Wahl eines Parnas gleich, wie oben Paragraph (die Zahl fehlt) steht. Auch 70m Judenbischof bekommt der Bischof einen gewissen Betrag, nämlich (die Zahl fehlt).2). Kapitel 59, enthält 5 Paragraphen. ג) Auch Urkunden unterschreibt der Babbiner zuerst (Hoeniger- Stern, Judenschreinsbucli, S. 245). — Der Bericht Juspa’s lässt keinen Zweifel darüber aufkommen, dass der Judenbischof nicht mit dem Babbin er zu identificieren sei. Ich betone es deshalb, weil Gengler Judenmeister (Babbiner) mit Judenbischof confundiert, und sagt: Die Vorsteherschaft sammt der Bichterwürde bekleidet aber in der einzelnen Gemeinde deren Babbiner, ״clericus״, und führte dann, den seinem Amte entsprechenden Ehrentitel eines ״Archisynagogus“ oder ״episcopus Jucleorum“, ״luden bischof“ oder ״magister Judeorum“, Jndenmeister . . (Deutsche Stadtsrechts-Alterthümer S. 103). Auch aus anderen Quellen ist ersichtlich, dass der Babbiner nicht zu den Gemeindevorstehern zu zählen ist. Er hatte wohl als geistliches Oberhaupt das Beeilt, den Vorstand zu rügen und zu beseitigen, wenn er sich ungerechte Handlungen zu Schulden kommen lies, aber Präses des Vorstandes war nicht der Babbiner. Daher ist hierin Gengler, dem Giidemann, , Erziehungswesen III, 93 und Salfeld S. 103, n. 1 folgen^ entschieden |zurückzuweisen. Vgl. Brann, Geschichte der Juden in Schlesien, S. 32. 2) In der zweiten Becension des Minhagbuches, Ms. der jüdischen Gemeinde zu Worms Eolio 223 sagt Juspa: zu meiner Zeit waren 4 (1. 5.) Judenbischöfe, und namentlich: Süsskind Oppenheim, nach ihm Weibelmann, nach ihm Mendelin Parnas, dann Lob Oppenheim und schliesslich Anschel Oppenheim. Gegenwärtig ist es Barucli. Alle, warden in der oben an gegebenen Ordnung gewählt. Der letzte Judenbischof in Worms soll Michael Gernsheim (st. 1792, Memorbuch a. a. 0. S. 53) gewesen sein. Seine Nachkommen in Worms

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