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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1902-03-01 · Heft 3-4 (März 1902) · p. Seite 166

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
46 (1902)
Issue
Heft 3-4 (März 1902)
Article
Der Wormser Judenrath
Date
1902-03-01
Page
Seite 166 (sequence 11)
Language
German
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166 Der Wormser Judenrath. Gebote geschrieben sind. Der neugewählte Parnas legt seine• Hand aut den Dekalog, der Sekretär liest ihm aus einem geistlichem1) Buche den Eid vor, und er sagt ihm Wort für Wort nach. Während des Eides bedecken sich sowohl der Schwörende, als alle übrigen Vorsteher. Sie bleiben nicht barhäuptig, selbst wenn der Bischof zugegen ist. Bevor der gewählte Parnas in den Hof des Bischofs geht, zieht er seine Feiertagskleider an, schneidet sich Haupt- und Barthaar und zieht ein weisses Hemd und weisse Kragen an. 3. Nach der Eidesleistung besucht man den Parnas, seine Frau und seine Verwandten, und wünscht ihnen Masal tob. Der gewählte Parnas ist verpflichtet, den Vorstand (קהל) zu Gastmählern einzuladen, wie es bei ihnen Sitte ist. Sie können ihn dazu zwingen, denn Sie betrachten es als seine Pflicht. Vor der Eidesleistung übergibt man den!Bischof den Betrag, welchen er von jedem [neugewählten] Parnas zu bekommen hat, und der ist (die Zahl fehlt). 4. Nach der Wahl allein führt er noch nicht den Titel Parnas, auch wird er nicht zu den Versammlungen des Gemeindevorstandes geladen, solange er nicht den Eid ge« leistet hat. Gleich nach dem Eide ist er in allen öffentliehen Angelegenheiten, den anderen Vorstehern gleich. Monatsvorsteher wird er zuletzt. Den ersten Samstag nach der Eidesleistung wird er zu der Vorlesung in der Thora aufgerufen, wie oben Kapitel (die Zahl fehlt) angegeben ist. Kapitel 58, enthält 3 Paragraphen. Der Judenbischof. 1. Das Verfahren [bei der Wahl] des Judenbischofs ist wie folgt: Man wählt den ältesten unter den Vorstehern, d. i., denjenigen, der vor allen Vorstehern, die am Leben sind zuerst Vorsteher war. Man wählt nicht nach der Anzahl der Jahre, denn es hängt nicht vom Alter ab. Und wenn es auch unter den Vorstehern an Jahren ältere als er gibt, er aber vor ihnen Vorsteher war, so wählt man denjenigen, der zuerst Vorsteher war, nicht nach dem Alter. So geschieht es in den meisten Fällen; doch, ג) Siehe Güdemann (Erziebungswesen I, 229, Anmerkung 1)׳ über כתיבת גלהים.

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