Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 46 (1902)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1902)
- Article
- Zur Frage der Echtheit von Dunasch's Kritik gegen Saadia
- Date
- 1902-03-01
- Page
- Seite 145 (sequence 5)
- Language
- German
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Zur Frage der Echtheit von JDunasch’s Kritik gegen Saadia.!45 seinen literarischen Gegner zu bekämpfen״ und dass er, um nur eine Kritik an Saadia zu üben, eine von seiner sonstigen Ansicht völlig abweichende Behauptung und noch dazu als Grundsatz aufstellt (vgl. N. 26: ודע כי לא ידמה העברי לארמי והגרי אלא וגר), ist nicht allein unbeweisbar, sondern auch unannehmbar, da der bereits verstorbene Gaon Saadia nicht als literarischer Gegner des Dunasch betrachtet werden kann. Auch die weitere Bemerkung E/s, dass selbst D2, wo es sich um lexicalische Vergleichungen handelt, seinem Princip untreu wird, ist nicht bewiesen und nicht beweisbar. In N. 21 wo זבד und IST. 45, wo לעז aus dem Arabischen erklärt wird, bleibt D2 seinem Princip treu, dass eine Worterklärung aus dem Arabischen nur, wo es sich um #7rac ^syopsvoc handelt, zulässig ist. H. 37 wird nicht zur Erklärung der Wortbedeutung von ימין, sondern des dichterischen Sprachgebrauch» von ימין (tropisch für Schwur) das Arabische herangezogen. Aber weder Dunasch noch der fragliche Verf. von D2 noch irgend ein des Hebräischen und Arabischen kundiger Grammatiker kann je bezweifelt haben, dass in grammatischer Hinsicht eine Vergleichung des Hebräischen mit dem Arabischen statthaft ist, und D2 bleibt seinem Princip durchaus treu, auch wenn er auf die in die Augen fallende grammatische Verwandtschaft des Hebräischen aufmerksam macht. Das vierte (richtig: dritte) von mir geäusserte Bedenken scheint mir durch E.?s gewundene Ausführungen nicht im mindesten beseitigt. D1 unterscheidet ein-, zwei-, drei- und vierbuchstäbige Wurzeln und weiss von schwachmütigen dreibuchstäbigen Verben nicht das mindeste, D2 hingegen hat sogar schon Kunstausdrücke für die einzelnen Arten derselben und kennt das Gesetz der Dreibuchstäbigkeit als ein auch die scbwacblautigen Verba umfassendes (vgl. 51). Dass aber der Entdecker dieses Gesetzes kein anderer als Cbajjug gewesen ist, wird mehrfach unzweideutig bezeugt und ist bisher niemals bestritten worden. Diese glaubwürdigen Zeugnisse müssten erst entkräftet werden, ehe wir das Verdienst der grossen Entdeckung einem anderen Grammatiker als Chajjug zuzuerkennen berechtigt wären. Ich halte es durchaus nicht für unmöglich, dass ein Autor, der in einer Schrift einen unwissenschaftlichen Standpunkt eingenommen hat, in einer späteren diesen Standpunkt als einen von ihm selbst überwundenen nicht mehr einnimmt, wie z. B. Jehuda b. Monatsschrift, 48, Jahrgang. 10