Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 45 (1901)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Studien über die Beschneidung
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 437 (sequence 5)
- Language
- German
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Studien über die Beschneidung. 437 Der Beschneidungspflicht (und zwar am achten Lebenstage) unterliegt alles Männliche der eigenen ]Nachkommen־ schaft ebenso, wie auch bei den Sklaven1). Die Unterlassung dieser Vorschrift ist ein Treubruch des Gottesbundes und soll mit Ausrottung (Ausschliessung) bestraft werden2). Der Unbeschnittene durfte am Pesachmahi nicht theil״ nehmen3). Nach der mündlichen Ueberlieferung bestimmt a) d i e II a 1 a c h a : Jeder Yater ist verpflichtet seinen Sohn zu beschneiden oder beschneiden zu lassen; wenn dieser es unterlässt, so ist das Gericht dazu verpflichtet, wenn endlich die B. auch von gerichtswegen nicht vorgenommen wurde, so ist der Betreffende selbst — wenn er herangewachsen — verpflichtet die B. an sich vollziehen zu lassen4). Die B. ohne Loslösung (פריעה) gilt als nicht vollzogen5). Das Beschneidungsgebot verdrängt den Sabbath6) (am achten Tage). b) d i e A g a d a sagt: נהלה טילה שכל המצות שעשה אב״א ילא נקרא _ שלם עד שמל שנאמר : התהלך לפני והיה תמים. — גדולה מילה ששקולה כנגד כל המצות.. Gross ist die Bedeutung der Beschneidung, da selbst der fromme Abraham nicht eher ״vollkommen“ genannt wurde, als bis er die Beschneidung vollzogen hatte7). ״Sie wiegt alle Gebote auf“. Auch die Bibelstelle: ״Denn er hat das Wort des Ewigen verachtet und sein Gebot gebrochen, es werde ganz ausgerottet dieselbe Person“8) כי דבר ד בזה ואת מצותו הפר הכרת תכרת הנפש ההוא' עונה בה wird so gedeutet, dass derjenige, welcher das Beschneidungsgebot absichtlich verwirft, nicht nur bei Lebzeiten ausgeschlossen wird von der Gemeinschaft, sondern auch nach dem Tode keinen Antheil hat am künftigen Leben9). זה המפיר ברית נשר t ואת מצרתו'הפד הכרת תכרת ז הכרת בעה״ז, תכרת לעוה״ב. ף ibid. 11—13. 2) ibid. 14, 3) Exod. XII. 43-48. 4) Th. bab. Kidduschin 29a Boraitha: ,.ד,אב חייב בבנו למולו וכו א) Th. bab. Sabbath 187 b Mischnah מל ולא פרע את למילה כאילו לא מל, 6) Th. bab. Sabbath 133 a, 128 b Mischnali עושי] כל צרכי מילה -1.בשבת מוהלין ופורעי! וכו ד) Thalm. bab. •Nedarim 31b. 8) Numeri XV. 31. 9) Sanhedrin 99 a.