Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 45 (1901)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Studien über die Beschneidung
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 435 (sequence 3)
- Language
- German
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Studien über die Beschneidung. 435 mentalgebot Israels, die einzige unerlässliche Bedingung, an welche die vollwerthige Mitgliedschaft des ״Gottesvolkes“ geknüpft ist וכי יגור אתך גר ועשה פסח לד׳ המול לו כל זכר ואז יקרב לעשתו והיה כאזרח הארץ וכל ערל לא יאכל בו (Exodus XII. 48), und daher kann auch die Ursache der unvergleichlichen Bedeutung dieses Actes unmöglich bloss in Rücksichten der allgemeinen Gesundheitspflege zu suchen sein. Giebt es doch in der ״Lehre״ noch viele andere Gebote, welche sich auf solche Rücksichten zurücktühren lassen, ohne dass ihnen eine Bedeutung beigemessen wird, die an das Beschneidungs־ gebot hinanreicht. Dieser Erklärung der B. als eines hygienischen Gesetzes reihen sich mehrere andere an, jedoch lässt sich dreist behaupten, dass keine von ihnen dem Ursprung und der Bedeutung der B. beim jüdischen Volke in ihrem vollen Umfange gerecht wird. Ob die Beschneidung als eine Reform der, bei den Heiden üblichen Selbstverstümmelungen überhaupt1), oder als Milderung der Castration2), oder endlich als Reform der Menschenopfer3) hingestellt wird; sei es das religiöse oder das nationale, sei es das religiös-nationale oder auch das sogenannte ״theokratische“ Prinzip, welches dabei in den Vordergrund tritt — immer bleibt dem denkenden Beurtheiler mehr als eine Erage übrig. Besonders wichtig ist aber die Lehre von dem Ursprünge der Circumcision, weil ohne Würdigung des Ursprunges, ohne Kenntniss der Ursachen der Entstehung dieser Institution, ein Eindringen in die Bedeutung derselben für das alte Israel, sowie für das heutige Judenthum unmöglich, ist. Der diesem einzigen Gebote gegenüber allen anderen Geboten stets zuerkannte Vorrang, welcher sich vornehmlich darin kundgibt, dass seine Befolgung die unumgängliche Bedingung der vollen Zugehörigkeit zum Judenthume ausmacht, während seine Unterlassung mit der Ausschliessung aus diesem Verbände gleichbedeutend ist — וערל זכר אשר לא־ימול את בשר ערלתו ונכרתה הנפש ההוא מעמה את בריתי הפר (Genes. XVII. 14) wäre nur in dem Falle verständlich begründet, wenn die B. mit dem Bestände des monotheisti- ף v. Autenrietli a. a. 0. 2) Bergmann, Reclus. 3) Geiger, Friedreich, Glasberg u. Andere. 28*