Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 45 (1901)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Studien über die Beschneidung
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 434 (sequence 2)
- Language
- German
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434 Studien über die Beschneidung. denn sie ist der Massstab ebenso für den Werth, der dieser Institution beigemessen wurde, wie für die Motive ihrer Einführung, Man hat sich vielfach bemüht, das Beschneidungsgebot als eine hygienische Massregel zu erklären. Diese Annahme hat in der That manches Bestechende für sich. Yon der mosaischen Gesetzgebung Hesse sich wohl, ohne dass man einen Anachronismus begeht, voraussetzen, dass sie die B. als ein Gebot der Reinlichkeit aus hygienisehen Gründen vorschreibe. Die mosaische Gesetzgebung war ihrer Zeit weit vorangeeilfc; sie enthält viele socialhygienische Gesetze, welche die Lebensweise jedes Individuums bis in die kleinste Einzelheit regeln, ihre Vorschriften über Wohnung, Kleidung1) und Hautpflege2), über Nahrung3), Geschlechtsleben4) und Isolierung der mit änsteckenden Krankheiten Behafteten5), können allesammt als Gebote einer frühzeitig entwickelten Gesundheitslehre angesehen werden, als deren Postulat auch die Circumcision sehr wohl hätte gelten können. Denn die B. ist eine Operation, die bei vielen Krankheiten des männlichen Geschlechtsorganes nicht umgangen werden kann, ja sie ist in manchen Fällen geradezu lebensrettend. Wo diese Krankheiten, deren Hauptursache die verdickte, verlängerte, entzündete und verwachsene Vorhaut ist, häufig anzutreflen sind, wäre also die Circumcision als Praeventiv-Massregel sicherlich am Platze. Wenn wir überdies erwägen, dass der, den Urvölkern längst bekannte Einfluss der B. auf die Hebung der Fruchtbarkeit6) von dem mosaischen Gesetz gewiss nicht unterschätzt wurde, so wäre mit diesen beiden zusammengehörigen Motiven der Volkswohlfahrt die Einführung der allgemeinen Beschneidungspflicht beim Volke Israel genügend begründet. Allein die B. nimmt — wie schon erwähnt — eine Ausnahmsstellung im Judenthume ein; sie ist ein Funda- 0 Levit. XIV, 34—49. XIII, 47-59. ף Levit. XV, 1-27. XIII, 2—47. 3) Levit. XI, 2—47, XVII 10—16, Deut. XII, XIV und an anderen Stellen. 4) Levit. XX 10-22, XVJII 6-30, 0) Levit. XIII, 45-47, Num. V 1—4. 6) Philo (s. oben Seite 359) gibt 4 Gründe für die Beschneidung an, darunter als ersten die Verminderung von Krankheiten, als vierten und wesentlichsten, die Hebung der Fruchtbarkeit.