Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 45 (1901)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Verfassungsrecht der gemeinen Judenschaft zu Fürth und in dessen Amt im 18. Jahrhundert
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 411 (sequence 8)
- Language
- German
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Veifassungsrecht der gemeinen Judenschaft zu Fürth. 411 endet; sie zerfallen in 238 Paragraphen, enthalten aber nicht die Gasterei- ־und Kleiderordnung, die binnen eines halben Jahres nachträglich erlassen werden sollten. Während das Hauptwerk dieser Satzungen abschriftlich erhalten ist, gingen die Nachträge verloren. Eine Abänderung der letzteren vom 11. Januar 1728 war im Druck erschienen; ein Exemplar, das sich Würfel zu verschaffen wusste, liegt seiner Uebersetzung auf S. 111 ff zugrunde. Von den späteren Satzungen ist nur die Kleider- und Gastereiordnung vom 3. November 1767 und zwar in amtlichem Abdruck erhalten. Die Satzungen vom 16. Dezember 1770 regeln in 515 Paragraphen wieder das gesamte für die Körperschaft geltende Recht; sie liegen in Originalausfertigung und in Abschrift vor. Die letzten, gleichfalls im Original erhaltenen1) Satzungen datieren vom 25. April 1786 und ordnen in 474 Paragraphen wiederum erschöpfend das ganze Rechtsgebiet der Körperscliaft. Trotz der verschiedenen Paragraphenzahl stimmen die verschiedenen Satzungen2) mit einander ziemlich überein, was den allgemeinen Umfang und die allgemeinen Grundsätze anlangt; die Abweichungen betreffen hauptsächlich Details der Behördenorganisation und der inneren Verwaltung. b Die letzten Satzungen überhaupt wurden nach Hä nie 1, c. S. 198 im Jahre 1802 aufgestellt; dieselben sind nicht mehr vorhandeu. Aus den Protocollen des Käthes ist ersichtlich, dass mit ihrer Axisarbeitung am 6. Juli 1800 begonnen und dieselbe Ende Juli 1804 — der Tag ist im Protokoll nicht angegeben — beendet wurde (Protokollbuch der Jahre 1791 ff, S. 229 und 327). 2) Die Manuscripte bezw. amtlichen Abdrücke befinden sich im Besitze der isr. Cultusgemeinde zu Fürth. Der Einfachheit halber mag es im Folgenden gestattet sein, die Quelle von 1722 mit A, die 28^ מ » Aj, ״ ״ 1767 ״ Ej, ״ ,, 1770 ״ C, und die ״ 1786 ״ D zu bezeichnen; die beigefügte arabische Ziffer gibt den § an. Ueber einen Originalabdruck von At in der Oppenheim’sehen JBibLiothek, s. Stein- Schneider Hebräische Bibliographie, VI (1863), S. 43 und VIII (1865), S. 103.